Moers Urteil: Drei Jahre Haft wegen Totschlags für 69-jährige Angeklagte

Moers · Die 69-jährige Elfriede G. wurde gestern vor dem Landgericht Kleve wegen Totschlags im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagte hatte am Morgen des 12. Januar 2010 ihren 71-jährigen Ehemann durch fünf Stiche mit einem Küchenmesser (Klingenlänge 25 Zentimeter) getötet und anschließend versucht, sich selbst umzubringen.

Am ersten Verhandlungstag hatte sie dem Gericht geschildert, dass am Tattag nach verbalen Attacken ihres Mannes und einer Rangelei im Schlafzimmer ihres Haus in Moers-Kapellen zugestochen habe.

Ein forensischer Psychiater hatte die Angeklagte während des ersten Verhandlungstags beobachtet und mehrfach befragt und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schuldfähigkeit von Elfriede G. zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert gewesen sei. Für ihren Verteidiger, Rechtsanwalt Stephan Küppers, war dies ein Grund dafür, auf einen minder schweren Fall des Totschlags und eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung zu plädieren. Staatsanwalt Stefan Müller hatte eine Verurteilung zu vier Jahren Haft gefordert.

(RP)
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