Moers: Vier Jahre für Sex mit Kind
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 12.07.2007Moers (RPO). Ein 41-Jähriger aus Wachtendonk muss vier Jahre wegen sexuellen Missbrauchs eines zwölfjährigen Mädchens aus Kamp-Lintfort ins Gefängnis. Die Beweise lieferte der Beamte, der seinen Status verliert, selbst.
kamp-lintfort/moers Als der Richter alle nach vorne bat, um sich die Fotos in der Beweismappe anzusehen, schüttelte Heinz-Friedhelm G. den Kopf. Nein, das wollte der 41-Jährige sich nicht antun! Die Bilder kennt der Mann aus Wachtendonk ja ohnehin bestens. Er selbst hat sie geschossen. Das Motiv: ein zwölfjähriges Mädchen. Die Tochter seiner vorübergehenden Lebensgefährtin aus Kamp-Lintfort. Weil es aber nicht „nur“ bei den Fotos blieb, sondern auch zu sexuellen Handlungen mit dem Kind kam, verurteilte die Auswärtige Große Jugendkammer G. gestern wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Gefängnis.
Erstmal nach Hause
Mit der Verurteilung verliert der Mann auch seinen Beamtenstatus und damit die Pensionsansprüche. Die Strafe musste er gestern noch nicht antreten. Seit der Entlassung aus der U-Haft wohnt er zu Hause bei seinem pflegebedürftigen Vater in Wachtendonk. Die Mutter ist kürzlich verstorben.
Mit den Fotos begann alles. G. bot dem Mädchen Geld, wenn sie sich von ihm fotografieren lassen würde. Draußen in der Natur. Teilweise entkleidete sich das Mädchen dabei. Am 29. Mai 2005 überredete er die damals Zwölfjährige zu einer Oralsex-Handlung und fotografierte sie dabei. Die Fotos dienten zur Selbstbefriedigung, gab der unscheinbar wirkende, verbeamtete Eisenbahner in seiner Einlassung ein. Aber er wollte offenbar mehr. Es war am 2. September 2005. Er übernachtete bei seiner Lebensgefährtin in der Kamp-Lintforter Wohnung. Als diese eingeschlafen war, ging der Verurteile rüber ins Kinderzimmer. Zuerst hätte er dem Mädchen den Rücken massiert, was dieser angeblich auch gefiel. Dann bot er ihr erneut Geld an für oral-sexuelle Handlungen. Schließlich versuchte G., mit dem Mädchen Geschlechtsverkehr durchzuführen. Es blieb bei Versuchen.
Für den Verurteilten war die Sache damit erst einmal erledigt – bis das zwölfjährige Mädchen einen Suizidversuch unternahm und sich vor ein Auto warf. Sie vertraute sich ihrer Schwester an und erstattete Anzeige. G. wurde verhaftet und saß zwei Monate in U-Haft. Dort sei er von Mithäftlingen verprügelt worden, als diese mitbekamen, weswegen er einsaß, führte der Verteidiger aus. In seinem Plädoyer hielt er zwei Jahre Haft für angemessen. Der Staatsanwalt ging mit seiner Forderung nach zweieinhalb Jahren nur geringfügig darüber.
Warum Richter Ulrich Knickrehm schließlich ein weitaus höheres Strafmaß verhängte, begründete er so: G. war vor sechs Jahren bereits wegen Verbreitung von Pornografie zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt worden. „Diese Vorstrafe belastet Sie sehr“, sagte Knickrehm. Zudem leidet das Opfer noch heute unter den Übergriffen. Dem Suizidversuch mit dem Auto folgte noch mindestens ein weiterer versuchter Selbstmord. Monatelang wurde die Schülerin in der Psychiatrie behandelt. Die Ärzte hatten dringend davon abgeraten, die heute 14-Jährige vor Gericht aussagen zu lassen. Auch die Mutter sah sich nicht in der Lage, im Zeugenstand zu reden.
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