Kreis Wesel: Wenn Beschützer draufhauen
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 09.12.2006Kreis Wesel (RPO). Im Kreis Wesel gibt es zwar keine kriminelle Türsteher-Szene, aber immer wieder müssen sich Gerichte mit Security-Leuten beschäftigen. Bei der IHK-Kammerprüfung für Sicherheitsbedienstete fällt jeder Zweite durch.
Kamera filmte mit
Der Moerser Türsteher war zuerst wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Geldern zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden, ging aber gegen das Urteil an. Im Berufungsprozess wurde das Strafmaß wegen zusätzlicher Delikte nach oben korrigiert. Die Tat in der Disco E-Dry im Jahre 2003 war von einer Kamera gefilmt worden.
Ein 29-jähriger Türsteher aus Moers schlägt in einem Hinterraum der Gelderner Disco E-dry zusammen mit drei anderen Türstehern einen Gast krankenhausreif. Der Richter schickte ihn jetzt für zwei Jahre ins Gefängnis. Im Juli verurteilte das Landgericht Duisburg einen 32-jährigen Türsteher wegen Falschaussage zu einer hohen Geldstrafe. Und auch das Weseler Amtsgericht musste sich vor einigen Wochen mit einem Türsteher befassen, der einen Gast im Sanitätsraum der Disco gegen eine Wand geschleudert und geschlagen haben soll.
Anzeigen gegen Security-Leute wegen Körperverletzungen kommen immer wieder mal vor, sagt Egbert Doernemann, Pressesprecher der Kreispolizei. Jedoch gibt es hier im Kreis Wesel keine „Türsteher-Szene“ wie in vielen deutschen Großstädten, wo die kantigen Gesellen oftmals im Drogen- und Prostitutionsgeschäft mitmischen. Veranstalter, Discobetreiber und Chefs von Sicherheitsunternehmen haben angesichts des schlechten Rufs Handlungsbedarf erkannt.
Ab zur Prüfung!
Viele lassen ihre Mitarbeiter deshalb bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung speziell für Wachleute und Türsteher absolvieren. „Da werden unter anderem Rechtswissenschaften, Datenschutz und Deeskalations-Methoden abgefragt“, erklärt IHK-Referatsleiterin Simone Heuwinkel. Nur – jeder Zweite besteht die Kammerprüfung nicht. „Vor allem, wer keinen Vorbereitungskursus besucht hast, fällt durch.“ Grund seien meistens Defizite beim Waffenrecht oder Datenschutz sowie Sprachmängel. Es ist keine Pflicht, die einwöchige Schulung zu besuchen, um sich für die Prüfung anzumelden. Viele Unternehmer würden den Kursus für ihre Mitarbeiter nicht bezahlen, da sie nicht wissen, wie lange der Türsteher überhaupt bei ihnen bleibt. Die Fluktuation in der Branche ist groß.
Die Kammerprüfung ist ohnehin nur vorgeschrieben, wenn der Türmann bei einem professionellen Security-Dienst beschäftigt ist, erklärt Heuwinkel. „Nicht, wenn der Discobetreiber den Mann selbst dorthin stellt.“
Kommt es dann zu einer Auseinandersetzung, stehe der Veranstalter ganz schnell nicht mehr hinter dem Türsteher, weiß der Inhaber eines Moerser Security-Unternehmens, der selbst aber keine Türsteher beschäftigt. Ist ihm zu unsicher. „Ich kenne viele Türleute, gegen die Strafanzeigen wegen Körperverletzungen laufen. Es ist ein undankbarer Job – zumal häufig völlig unterbezahlt.“
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