Rheinberg: Freispruch im Gerüststreit
zuletzt aktualisiert: 14.12.2009Rheinberg (RPO). Ein Dachdecker zerstritt sich mit seiner Auftraggeberin und wollte deshalb das von ihm aufgestellte Baugerüst an ihrem Haus abbauen. Das ließ die Rheinbergerin nicht zu und erteilte dem 44-Jährigen Haus- und Grundstücksverbot. Weil er sein Gerüst trotzdem abholte, erstattete sie Anzeige. Jetzt ließ sich der Dachdecker durch seinen Anwalt vor dem Rheinberger Amtsgericht vertreten. Der hatte eine gute Erklärung dafür, wie sein Mandant es geschafft hatte, das Verbot zu umgehen.
Der Anwalt selber sei Nachbar der Klägerin, sein Grundstück grenze direkt an das ihre. Also habe er dem Mandanten erlaubt, von seinem Garten aus den Abbau in die Hand zu nehmen. Dabei habe er nicht über den Zaun steigen müssen. Das Gerüst auf der Vorderseite des Hauses habe der Dachdecker zwar auch abgebaut, dafür aber wieder nicht das Grundstück der Klägerin betreten. Die Vorderseite ihres Hauses beginne direkt hinter dem Bürgersteig und es gebe keinen Vorgarten.
Also habe sein Mandant keinen Hausfriedensbruch begehen können. "Ein Hausfriedensbruch erfordert Betreten des Grundstücks" urteilte der Richter und sprach den Mann frei. Darüber, dass die Justiz mit solchen Streitigkeiten belästigt werde, schüttelte er nur den Kopf. Auf die Frage des Richters, warum der Dachdecker sein Gerüst nicht hatte abbauen sollen, erklärte die Klägerin, sie habe schließlich schon eine Anzahlung für die Arbeiten geleistet.
Deshalb habe sie das Gerüst bis zum Ende der geplanten Bauarbeiten nutzen wollen. Dass der Dachdecker auf ihrem Grundstück gewesen sei, habe sie gar nicht selber gesehen, sondern von Zeugen gehört.
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