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Rheinberg: Helm gegen Streifenwagen

zuletzt aktualisiert: 27.11.2009

Rheinberg (RPO). "Sehr eigenwillig und etwas verschroben" nannte der Richter den Versuch eines Rheinbergers, einen Streifenwagen anzuhalten. Statt kurz mit der Hand zu winken, schleuderte der 60-Jährige dem Polizeiauto seinen Motorradhelm entgegen.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.  Foto: ddp, ddp
Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht. Foto: ddp, ddp

Wegen Nötigung, und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr musste er sich gestern vor dem Rheinberger Amtsgericht verantworten. Das Gericht verurteilte den gelernten Schlosser zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung, 50g Sozialstunden und einem Jahr Führerscheinsperre. Der Mann war nämlich außerdem mit einem Motorroller gefahren, obwohl er keinen Führerschein besaß.

Für den Vorfall mit dem Streifenwagen hatte er eine nach Ansicht des Staatsanwalts interessante, aber unglaubwürdige Geschichte parat: Sein Mofa sei in Kamp-Lintfort aufgrund eines technischen Defekts stehen geblieben und er habe seinen Weg zu Fuß fortsetzen wollen.

An einer Ampel habe er den Knopf betätigt, sei aber mit dem Handschuh dabei an der Taste eingeklemmt worden. Da er ohnehin habe warten müssen, damit ihn jemand abholt, habe er die Polizeibeamten auf den defekten Ampelknopf aufmerksam machen wollen.

Es sei nicht üblich, einen Streifenwagen auf diese Weise anzuhalten, belehrte ihn der Staatsanwalt. Auf die Frage des Richters, warum er nicht einfach angerufen oder gewunken haben erklärte er, er habe die Hände voll gehabt – in einer Handschuh und Schlüssel, in der anderen den Helm. So habe er nicht winken können.

Der Richter ging zwar nicht davon aus, dass der Angeklagte den Streifenwagen habe beschädigen wollen, trotz allem habe der Fahrer ausweichen müssen, da er einen Zusammenprall mit dem Helm verhindern wollte.

Aufgrund der vielen Vorstrafen, hauptsächlich wegen diverser Verstöße im Straßenverkehr, hielt er eine kurze Freiheitsstrafe für angemessen. Außerdem muss der Rheinberger sein Mofa für drei Monate stehen lassen.

Quelle: RP

 
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