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Alpen/Moers: Notruf-Missbrauch kostet Alpener 3000 Euro

VON BIRGIT LAMEYER - zuletzt aktualisiert: 09.06.2009

Alpen/Moers (RPO). Wegen Missbrauchs von Notrufen muss ein Mann aus Alpen 3000 Euro Geldstrafe zahlen. Die auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers schloss sich am Montag in zweiter Instanz der Ansicht des Rheinberger Amtsrichters an und hielt den Angeklagten für schuldig.

Das Gericht war überzeugt davon: Der Mann hatte im Oktober 2007 grundlos die 110 gewählt, um seiner Nachbarin Ärger zu bereiten. Hier hatte er behauptet, der Lieferwagen der Frau sei ihm in Schlangenlinien entgegen gekommen. Der 49-Jährige hatte sich am Montag zu den Vorwürfen nur über seinen Verteidiger äußern wollen. "Hier lag eine ganz klare Notsituation aus Sicht des Angeklagten vor", erklärte der Jurist und betonte: "Diesen Vorfall gab es, die Eheleute haben sich das nicht ausgedacht, um die Nachbarin zu ärgern".

Staatsanwalt: ohne Anlass

Nach Abschluss der Beweisaufnahme war der Staatsanwalt allerdings überzeugt: "Es gab keinen Anlass für den Notruf". Auch der Richter sah die Behauptungen des Angeklagten als widerlegt an. Er wunderte sich über die verschiedenen Einlassungen, die der Angeklagte in der Vergangenheit abgegeben hatte.

Erst hatte der Alpener behauptet, den Notruf gar nicht getätigt zu haben. Später gab er dann an, eine ältere Frau sei gefahren, bevor er ganz konkret die 54-Jährige beschuldigte. Außerdem hatte er sich bei der Polizei unter einem falschen Namen gemeldet. Das sei unerklärlich.

Ehefrau sagt für Angeklagten aus

Die Ehefrau des 49-Jährigen hatte vor Gericht für ihn ausgesagt. Sie habe am Steuer gesessen und das andere Auto ganz genau erkannt. Im Glauben, die Nachbarin sei – wie sie schon oft zuvor bemerkt haben wollte – wieder mal betrunken gefahren, habe ihr Mann dies gemeldet. Das Verhalten habe man im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs nicht hinnehmen wollen.

Einen schon länger währenden Streit in der Nachbarschaft sah die Betroffene als Motiv für die Behauptung.  Sie  sei  an  diesem Abend zwar bei einer Feier gewesen, gefahren sei sie aber auf keinen Fall.

Die Polizei hatte später festgestellt, dass der Motor ihres Autos kalt war.

Quelle: RP

 
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