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Rheinberg: Schaukeln – eine Frage der Haftung

VON NICOLE MAIBUSCH - zuletzt aktualisiert: 17.07.2008

Rheinberg (RPO). Die Idee von Dominique Dillenberg-Daus war eigentlich prima: Für ihre beiden Kinder sollte eine Schaukel her. Gesagt, getan: So stellte die 38-Jährige ein handelsübliches Modell aus dem Baumarkt auf dem Gelände vor ihrer Genossenschaftswohnung an der Gartenstraße auf.

Doch nun ist der Schaukelspaß vorbei – das Spielgerät wurde abgebaut. Auf Anweisung der Stadtverwaltung. Und das mag die zweifache Mutter in letzter Konsequenz nicht verstehen.

„Ich hatte die Schaukel irrtümlicherweise auf dem angrenzenden städtischen Grundstück installiert“, gibt Dominique Dillenburg-Daus zu. Der Unterschied zwischen Genossenschaftsrasen und städtischem Grün sei ihr nicht aufgefallen.

Erst als das Haus an der Schulstraße mit dem direkt angrenzenden Grundstück saniert wurde und dort neue Mieter einzogen, fiel das Dilemma auf. „Ich habe mich sofort bereit erklärt, den Bereich zu umzäunen, zu pflegen und auch Miete dafür zu zahlen“, erzählt Dominique Dillenburg-Daus.

Nicht fest verankert

Doch allein die Tatsache, dass das Spielgerät auf städtischem Grund stand, bereitete der Stadt nicht einmal die größten Sorgen. Das Problem war vielmehr ein anderes: der Zustand der Schaukel und die Frage der Haftung.

„Die Schaukel war nicht fest im Boden verankert, nur eingegraben, das Holz des Rahmens war gerissen und die Ausführung des Modells entsprach nicht der erforderlichen DIN-Norm“, erläutert Klaus Henne, Erster Beigeordneter der Stadt und technischer Dezernent. Das Fazit der Verwaltung: Die Schaukel stellt eine Unfallgefahr dar. Im Falle eines Unfalls ist die Stadt als Grundstückseigentümer rechtlich mit in der Haftung.

„Eine Lösung hat die Genossenschaft angeboten“, so erläuterte Henne gestern im Gespräch mit der Rheinischen Post. Die habe die Schaukel auf ihrem Grund und Boden installieren, die Haftung übernehmen und auch für einen regelmäßigen Check der Schaukel sorgen wollen.

Mit dem neuen Standort des Spielgerätes hat aber die 38-jährige Mutter ihre Probleme. „Zu nah an einem häufig frequentierten Gehweg, da ist die Gefahr groß, dass ältere Kinder und Jugendliche die Schaukel kaputt machen oder Passanten sich belästigt fühlen“, befürchtet Dominique Dillenburg-Daus und lehnt die angebotene Standortalternative ab.

Alternative passte nicht

Kein Einlenken auf beiden Seiten – damit hatte sich das Problem am Ende hochgeschaukelt. „Ich kann Frau Dillenburg-Daus in ihrem Wunsch nach einer Schaukel für die Kinder verstehen“, betont Klaus Henne nachdrücklich. Aber an der Entscheidung der Verwaltung habe es nichts zu rütteln gegeben – aus rechtlichen Gründen.

Quelle: RP

 
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