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Rheinberg: SGB prüft Chancen für Klage gegen Bergbau

VON RAINER KAUSSEN - zuletzt aktualisiert: 11.02.2012

Rheinberg (RP). Nun will sich die RAG doch nicht damit abfinden, dass das Landgericht Saarbrücken einem Saarländer eine Entschädigung zusprach, weil dessen Lebensqualität durch Bergbau-Erschütterungen beeinträchtigt worden war: Der Bergbaukonzern geht in Berufung. Das erfuhren die Besucher des jüngsten Stammtisches der Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener (SGB) Rheinberg. Mutmaßung von SGB-Vorstandsmitgliedern: Offenbar schöpfe die RAG alle Möglichkeiten aus, um am Ende nicht auch für die entsprechenden Beeinträchtigungen zur Kasse gebeten zu werden, die an Rhein und Ruhr auf ihr Konto gehen.

Bestärkt werden die Bergbaukritiker in dieser Analyse durch Schreiben, in denen Rheinberger Bergbauopfer mit Bezug auf das Saarbrücker Urteil bei der RAG Entschädigung gefordert hatten. SGB-Vorstand Ulrich Behrens: "Darauf hat es schon ablehnende Schreiben gegeben." Weil die Situation in Rheinberg nach RAG-Einschätzung nicht mit der im Saarland vergleichbar sei.

Das sieht die Schutzgemeinschaft ganz anders. Die SGB habe Zeiträume ermittelt, in denen die vom Saarbrücker Gericht definierten Bedingungen auch in Rheinberg geherrscht haben. Daher wollen die Bergbaukritiker aus Rheinberg ihren Standpunkt nun auch juristisch untermauern. "Wir gehen dabei natürlich nicht aufs Blaue unkalkuierbare Prozesskosten-Risiken ein", betont Ulrich Behrens. Deshalb "suchen wird nun einen Rheinberger, dessen Rechtsschutzversicherung dabei als Partner zur Seite stehen würde". Diesen Rechtsschutz könne es sehr wohl geben. Denn anderes als Bergschäden an sich, die nach dem Bundesberggesetz behandelt werden und von Rechtsschutzversicherung grundsätzlich ausgeklammert seien, gehe es bei den Erschütterungen um Nachbarschaftsrecht. Das gehöre zum Schutzpaket, das manche Versicherungen bieten.

Quelle: RP


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