Hamminkeln: Ärger am Wassergraben
VON BERNFRIED PAUS - zuletzt aktualisiert: 15.04.2010Hamminkeln (RPO). Weil sie den gesetzlichen Mindestabstand zum Graben am Ringenberger Wolfsdeich nicht einhält, muss Familie Grunden einen Betonmauer wieder entfernen. Es droht eine saftige Buße für eine Sünde, die anderen erlaubt wird.
Die Mauer muss weg! Da lässt der Kreis Wesel als Untere Wasserbehörde nicht mit sich reden. Falls die knapp 22 Meter lange Betonwand zwischen dem Graben am Wolfsdeich und dem Grundstück Von-Plettenberg-Straße 2 in Ringenberg Anfang nächster Woche noch steht, droht der jungen Familie Grunden ein Zwangsgeld von 4000 Euro. Die versteht die Welt nicht mehr und sieht als Opfer behördlicher Willkür. Nachbarn, die eine ähnliche Mauer gesetzt haben, werde der Verstoß gegen das Landeswassergesetz geduldet. "Bei uns will man ein Exempel statuieren", sagt Jutta Grunden (30), die nach Töchterchen Franziska (1,5) im Sommer ihr zweites Kind erwartet.
Die materielle Seite
65 Quadratmeter des Grundstückes seien durch das Abstandsgebot nicht nutzbar, haben die Grundens ausgerechnet. Somit müsse die Stadt als Verkäufer eigentlich einen Nachlass gewähren, den die Familie mit rund 4000 Euro beziffert.
Die Summe entspreche in etwa den Kosten, die nun durch den Abriss der Mauer entstehen werden.
Der Konflikt mit der Behörde krachte aus heiterem Himmel in das Glück der jungen Familien. Die hatte im märchenhaften Sommer 2006 auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes gerade ihr Häuschen auf dem Grundstück bezogen, das sie von der Stadt gekauft hatte. Das reicht bis an den Straßengraben. Um den Garten zur Entwässerungsanlage, in der ein paar Pfützen stehen, ordentlich abzugrenzen, gossen die Grundens eine gerade Betonwand in die Böschung.
Aus heiterem Himmel
Dass das verboten ist, erfuhr die Familie ein paar Monate später. Im Rathaus war im Herbst 2006 eine anonyme Anzeige eingegangen, die dann auf den Schreibtischen der zuständigen Behörde im Kreishaus landete. Der Mitarbeiter überzeugte sich vor Ort von der "illegal errichten Mauer" im Fuß der Böschung. Der geforderte Schutzabstand von drei Metern soll "vorrangig eine ungehinderte Unterhaltung des Gewässers sicherstellen", habe aber auch ökologische Funktion. "Das war weder aus dem Kaufvertrag noch aus einer Baugenehmigung zu ersehen", sagt Großvater Heinz Grunden. Der Diakon der Kath. Pfarrgemeinde St. Pankratius Dingden hat die Mauer eigenhändig eigentlich für eine kleine Ewigkeit gebaut. "Ich weiß, wie viel Eisen drin steckt und wie schwer es wird, die wieder abzureißen." Er ist enttäuscht von der Unbeugsamkeit der Unteren Wasserbehörde, die mit zweierlei Maß messe "und von der Politik, die nicht in der Lage ist, die Verwaltung zu kontrollieren". Der Diakon hat die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass in letzter Minute ein kleines Wunder geschieht, damit am Wolfsdeich ein Stück Rechtsfrieden zurückkehrt. Auch wenn das Gesetz, streng genomm, die Mauer nicht zulässt, so seien doch vorm Gesetz alle gleich, so Grunden Senior. Er kann wie Sohn Christoph und dessen Familie nicht verstehen, dass ihnen nicht erlaubt ist, was andere dürfen. Die Mauerkonflikt am Wolfsdeich zieht sich gar durch die Familie. Die an der Grundstücksgrenze von Franzikas Opa Johann Krasenbrink darf, amtlich abgesegnet, steh'n bleiben.
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