Wesel: Baby Oberschenkel gebrochen
VON KLAUS NIKOLEI - zuletzt aktualisiert: 23.11.2007Wesel (RPO). Wegen Misshandlung seines vier Wochen alten Sohnes ist ein vierfacher Vater vom Weseler Schöffengericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte behauptet, der Säugling sei vom Wickeltisch gefallen.
In seinem langen Berufsleben hat Richter Ollesch schon so manchen Fall verhandelt, der ihn fast sprachlos gemacht hat. In diese Kategorie gehört auch das Verfahren, das gestern vor dem Jugendschöffengericht mit einem Schuldspruch endete: Weil er im September 2006 seinem damals vier Wochen alten Sohn beide Oberschenkel gebrochen hat, wurde ein 44-jähriger Weseler zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwältin hatte vier Jahre gefordert. Der mittlerweile 14 Monate alte Junge lebt in einer Pflegefamilie. Bleibende Schäden sind nicht zu erwarten, hieß es gestern.
Berufung angekündigt
Helmut Brücker, der Anwalt des Beschuldigten, will das Urteil so nicht stehen lassen.
Am Rande der Verhandlung kündigte er gestern an, gegen den Spruch des Weseler Schöffengerichtes beim Landgericht Duisburg Berufung einzulegen.
Gutachterin: Massive Gewalt
„Wenn man sich überlegt, was da passiert ist, sträuben sich einem die Nackenhaare“, machte Ollesch bei der Urteilsverkündung keinen Hehl aus seiner Gemütsverfassung.
Überzeugend hatte eine Rechtsmedizinerin der Universität Düsseldorf während der Verhandlung deutlich gemacht, dass die Aussagen des Angeklagten nicht stimmen konnten. Der hatte immer wieder beteuert, der Säugling sei ihm während eines Telefonates vom Wickeltisch gefallen und habe sich dabei die Oberschenkel gebrochen. „Das ist unmöglich“, widersprach die Gutachterin. Die Verletzungen könnten dem Baby nur durch massive Gewaltanwendung zugefügt worden sein. Sie verglich die elastischen Knochen eines Säuglings mit einem Weidenstock. „Auch der ist ungeheuer biegsam. Nur wenn man mit einer gewissen Kraft lange genug gegen den Stock drückt, bricht er irgendwann.“
Erst als sich herausstellte, dass die Geschichte mit der Wickelkommode „frei erfunden“ (Ollesch) war, erklärte der Angeklagte, er könne sich an nichts mehr erinnern. Nur noch daran, dass er in einer Stresssituation war, weil ihm das Wasser aus der Badewanne gelaufen sei. Dann präsentierte Anwalt Helmut Brücker („Mein Mandant war überfordert, hatte Angst vor seiner dominanten Frau“) das Schreiben eines Psychologen, bei dem sich der 44-Jährige seit Monten in Behandlung befindet. Der Angeklagte, so lautete die Diagnose, leide unter unter Selbstmordgedanken, Persönlichkeitsstörungen, Depressionen. Der Versuch Brückers („Mein Mandant war womöglich schuldunfähig“), ein psychologisches Gutachten zu erwirken, scheiterte. Ollesch: „Für eine Schuldunfähigkeit gibt es keinen Anhaltspunkt. Wenn der Angeklagte allerdings schizophren sein sollte, dann gehört er für den Rest seines Lebens nach Bedburg-Hau.“
Das Weinen seines Sohnes nach der Tat hatte der Angeklagte seiner Frau mit Blähungen erklärt. Einem Kinderarzt war einen Tag später die „Froschstellung“ der Beine bei einer U 3-Untersuchung aufgefallen. In der Weseler Kinderklink, in die das Baby überwiesen worden war, diagnostizierte die Oberärztin die Brüche. Sie schaltete die Polizei ein.
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