Wesel: Balanceakt vor Gericht
VON FRITZ SCHUBERT - zuletzt aktualisiert: 07.11.2007Wesel (RPO). Starkes Sicherheitsaufgebot beim juristischen Nachspiel zur Anti-NPD-Aktion in der Weseler Fußgängerzone. Verfahren gegen Duisburger Demonstrantin (26) aus der linken Szene eingestellt.
Justitia wägt mit verbundenen Augen ab. Schließlich sollen vor ihr alle gleich sein, wenn Recht gesprochen wird. Doch gibt es Fälle, die anders sind als andere. Bestes Beispiel war gestern Morgen das Verfahren gegen eine 26-jährige Duisburgerin, die am 10. März bei der Anti-NPD-Aktion in der Weseler Innenstadt Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet hatte. Der aus rein juristischer Sicht wenig spektakuläre und dann auch eingestellte Fall bekam seine Brisanz durch die politischen Hintergründe. Und durch die Sorge der Ordnungshüter, dass es zu einer Eskalation kommen könnte. Sensibilisiert und unübersehbar präsent wurde gestern am Herzogenring von Beamten für Sicherheit gesorgt.
Strafbefehl, Einspruch
Ein Strafbefehl über 1500 Euro war der Angeklagten ins Haus geflattert.
Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt, was der Auslöser für die Verhandlung gestern gewesen war.
Zum „anderen Verfahren“, dem gegen die Polizeibeamten wegen Verletzung der Demonstrantin, gab es gestern vor Gericht keine neuen Erkenntnisse. Es ruht offenbar seit April.
Stefan, ein bunt mit Meinungsaufnähern übersäter Sympathisant der Angeklagten, war früh gekommen. Auf der Stufe am Haupteingang blieb er nicht lang allein. Während auffällig unauffällige Staatsschützer aus Duisburg herbeischlenderten, hatten uniformierte Polizisten auf dem Parkplatz des Amtsgerichtes Stellung bezogen. Das Häuflein der Aktivisten um Henning von Stoltzenberg vom Weseler Aktionsbündnis gegen Rechts wuchs auf knapp zwei Dutzend. Auf Armeslänge entfernt: zwei Beobachter aus NPD-Kreisen.
Bühne für Erklärung genutzt
Allesamt passierten unter Argusaugen, aber ruhig und problemlos die Sicherheitsschleuse im Gerichtsgebäude. Die Mannschaft der uniformierten Justizbeamten war komplett an den neuralgischen Stellen vertreten. Gleich zwei Kräfte demonstrierten volle Aufmerksamkeit in Saal 220. Dort war die Enge auf den beiden Zuschauerbänken so drangvoll, dass die Rechten mitten unter den Linken saßen.
In der Verhandlung selbst wurde schließlich das geboten, was von Stoltzenberg bereits in seinem offenen Brief angekündigt hatte (RP berichtete): Die linke Szene nutzte das Gericht als politische Bühne. So verlas die angeklagte Duisburgerin („Liebe Anwesende . . .“) eine vorbereitete Erklärung, welche die Gesinnung der Protestler zum Ausdruck brachte und den Einsatz der Polizisten gegen sie selbst als unverhältnismäßig bewertete.
Letzteres unterstrich auch stets ihr Verteidiger Wolfgang Schwab aus Duisburg, der mehrfach nach „dem anderen Verfahren“ fragte. Gemeint war die umgekehrte Ermittlung gegen Polizeibeamte wegen Übergriffs und Verletzung der Angeklagten. Sie war der Aufforderung, ein Stück zurückzugehen, nicht nachgekommen und von zwei Beamten mit Gewalt von der Protest-Szenerie vor dem NPD-Stand entfernt worden.
Richter Bluhm, bekannt für große Gelassenheit, gelang der Balanceakt. Er ließ sich weder auf Diskussionen zur politischen Bewertung, noch zu Ausflügen in „das andere Verfahren“ bewegen und blieb „beim Sachverhalt“. Den sah er am Ende so, dass sich die Duisburgerin „für eine Sache eingesetzt hat und dabei etwas zu weit gegangen war“.
Thema durch. Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwalt und Verteidiger eingestellt. Alles ging wieder ruhig nach Hause. Justitia war Genüge getan.
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