Wesel Betuwe: Initiative hofft auf rappelvolle Halle

Wesel · Die Bürgerinitiative informiert am Dienstag in der Niederrheinhalle über die Möglichkeiten der Widersprüche.

Ein Leben am Bahnübergang
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Gut 20 Jahre dauert bereits die Auseinandersetzung über die Betuwe-Linie. Erst jetzt, da es in die Planfeststellungsverfahren geht, wird es ernst für Tausende von Anliegern an der Bahnlinie Emmerich-Oberhausen. Denn erst jetzt können und müssen sie ihre Einwendungen formulieren und fristgerecht einreichen.

Wie das geht, erklärt die Bürgerinitiative "Betuwe-Linie — So nicht!" mit Fachanwälten und Stadtverwaltung den Betroffenen des Weseler Abschnitts heute ab 19 Uhr in der Niederrheinhalle. Gert Bork von der Initiative hofft, dass es rappelvoll wird und mehr als 800 Einwender danach den Kampf mit der Bahn um einen verträglichen Ausbau der Strecke aufnehmen. Die wichtigsten Knackpunkte sind:

Schallschutz Um die Belastung zu mindern, die durch das dritte Gleis entsteht, sieht die Deutsche Bahn zwar Lärmschutz vor. Angesichts der hohen Lärmbelastung reicht dieser jedoch häufig nicht aus. Im Einzelfall können umfassendere Maßnahmen notwendig sein, um die Wohnqualität zu erhalten oder den ungestörten Betrieb einer Firma. Rechtsanwalt Dr. Michael Terwiesche von der Kanzlei GTW (Düsseldorf) rät, genau hinzugucken, ob die von der Bahn geplanten aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen ausreichend sind. Terwiesche: "Andernfalls sollten Sie stärkeren Schutz für ihr Haus und ihren Betrieb fordern."

Verbessert werden könnte Lärmschutz durch die Verlegung der dritten Bahntrasse von der einen auf die andere Seite, durch den Einbau eines gefederten Schienenbettes, durch Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster und Ähnliches. Im Einzelfall kann Anspruch auf Geldausgleich bestehen.

Erschütterungen Benachbarte Gebäude können durch den verstärkten Güterverkehr leiden. Die Initiative empfiehlt Betroffenen, die Bahn aufzufordern, aussagekräftige Erschütterungsgutachten für ihre Immobilien zu erstellen. Auf Kosten der Bahn.

Sicherheit Auf der Ausbaustrecke soll viel Gefahrgut transportiert werden. Die Bürgerinitiative hält die eingeplanten Sicherheitsvorkehrungen für unzureichend. Wie bei allen Verbesserungswünschen müssen auch hier die Fordrungen von Betroffenen erhoben werden.

Umweltschäden Wegen des zunehmenden Verkehrs ist mit steigenden Belastungen durch Feinstaub beim Einsatz von Dieselloks zu rechnen. Ebenso könnte sich Elektrosmog erhöhen. Einwender sollten fordern, dass die vor dem Umbau existenten Werte nicht überschritten werden und dass die Bahn dies auch nachweist.

Stadtbild Mit Darstellungen von haushohen Wänden sind die Pläne der Bahn unter anderem am Beispiel Mehrhoog in die Kritik geraten. Auch in Wesel sind trennende Bollwerke zu befürchten. Dabei sind auch städtebaulich verträgliche Konstruktionen möglich.

Fazit: Damit die Deutsche Bahn die Argumente der Betroffenen berücksichtigen kann, müssen diese sie im Planfeststellungsverfahren vortragen. Nur so entsteht Druck. Die Unterlagen werden einen Monat lang bei der Bezirksregierung und bei der Stadt Wesel ausliegen. Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist sind die Einwendungen zu erheben. Wird diese Frist versäumt, sind Anwohner vom weiteren Verfahren mit ihren Einwendungen ausgeschlossen. Das heißt, die Bahn muss Forderungen nach weitergehendem Schutz nicht mehr berücksichtigen und vor dem Verwaltungsgericht kann er nicht mehr eingeklagt werden.

(fws)
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