Wesel Betuwe-Planfeststellung: Was Bürger und Firmen nun tun können

Wesel · Tausende müsste es interessieren: Am 15. Januar werden Fachleute in der Niederrheinhalle konkret sagen, wie Einwendungen zur Betuwe möglich sind

 Gert Bork (Anti-Betuwe-Initiative) will eine Welle von Einwendungen.

Gert Bork (Anti-Betuwe-Initiative) will eine Welle von Einwendungen.

Foto: Malz, Ekkehart (ema)

Eine Bürgerveranstaltung zum Ausbau der Betuwe-Linie in Wesel — exakt: Planfeststellungsabschnitt 2.2. — mit intensiver Fachinformation soll jetzt die Kräfte bündeln, um Einwendungen von Anwohnern und Gewerbebetrieben im Planfeststellungsverfahren wasserdicht und formal korrekt zu verfassen. Am Dienstag, 15. Januar, um 19 Uhr in der Niederrheinhalle Wesel tritt zwar die Bürgerinitiative "Betuwe-Linie - So Nicht!" als Veranstalter auf. Aber sie tut es im Schulterschluss mit der Stadt. Kennzeichen dafür ist der Auftritt von Bürgermeisterin Ulrike Westkamp.

Die Ausgangslage: Der geplante Ausbau der Bahnstrecke Emmerich-Oberhausen und die Lärmschutzmaßnahmen gehen mit erheblichen Auswirkungen für Anrainer einher. Einwendungen im Planfeststellungsverfahren erhöhen die Aussicht auf besseren Lärmschutz und höhere Entschädigungen durch die Deutsche Bahn AG. Schon jetzt sind in anderen Planfeststellungsabschnitten zahlreiche Einwendungen anhängig (RP berichtete). Kein Wunder also, dass Gert Bork, Vorsitzender der Bürgerinitiative, gestern zur Teilnahme aufrief. Den Sachstand zum Planfeststellungsabschnitt Wesel wird die Verwaltungschefin, im Rathaus auch für Planung zuständig, mit ihren Planern beitragen. Wie Einwendungen von Bürgern und Firmen inhaltlich lauten müssen und auf welche Ausschlussfristen zu achten ist, präsentiert Dr. Michael Terwiesche, Rechtsanwalt aus Moers und politisch bekannt als FDP-Kreisparteichef. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Über Ansprüche auf Lärmschutz, Entschädigung und Ankauf von Immobilien informiert Johannes Kupfer, ebenfalls Rechtsanwalt. Beide Juristen gehören zur Kanzlei GTW. Im Anschluss geht es dann in die Fragerunde mit Diskussion. Zwar gibt es verpflichtenden Lärmschutz. Doch angesichts der hohen Lärmbelastung können im Einzelfall umfassendere Maßnahmen notwendig sein, um die Wohnqualität nahe der neuen Bahnlinie zu erhalten — oder im Fall einer Firma — den ungestörten Betrieb, meint Terwiesche. Er sagt: "Bürger und Firmen sollten genau hingucken, ob die von der Deutschen Bahn geplanten aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen ausreichend sind. Andernfalls sollten sie stärkeren Schutz für ihr Haus und ihren Betrieb fordern."

Bork sagt: "Wir hoffen auf starke Beteiligung. Je mehr Einwendungen im Verfahren eingehen, desto besser. Nur so entsteht Druck auf die Bahn." Allein in Voerde habe es 800 gegeben — "einfach hervorragend".

(RP)
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