Wesel Familienfehde vor Gericht: Hetzjagd mit Auto auf Mann

Wesel · Zu einer Freiheitsstrafe vom einem Jahr zur Bewährung wurde gestern ein 47-jähriger Türke aus Wesel für vorsätzliche Körperverletzung und den Eingriff in die Straßenverkehrsordnung vom Amtsgericht in der Hauptversammlung verurteilt. Seine Fahrerlaubnis erhält der Angeklagte auch erst nach weiteren sechs Monaten wieder. Zudem müssen 500 Euro Schmerzensgeld an den 22-jährigen Kläger gezahlt werden. Beim Strafmaß berücksichtigte der Richter fünf Vorstrafen. Mitangeklagt war der 21-jährige Sohn, der freigesprochen wurde.

Im Fokus der Gerichtsverhandlung stand eine Familienfeindschaft, die Ende Januar zu einem tumultartigen Streit auf dem Kornmarkt mit einer Massenschlägerei und einer Autojagd mit Rettung in letzter Sekunde eskalierte. Ein neutraler Zeuge charakterisierte die Actionszene: "Das was wie im Kino, wie bei Einsatz in Manhattan". Beide Familien wohnen in der gleichen Wohngegend, die Töchter wie die Söhne waren seit Kindertagen miteinander befreundet. Erst als der Kläger die Absicht äußerte, die Tochter des Angeklagten zu heiraten, entwickelte sich eine tiefe Kluft zwischen den Familien.

Es folgten verbale Drohungen. An einem Montagabend im Januar kam nach einer Provokation der beiden Parteien zu einer Verfolgungsjagd mit Auto in die Innenstadt. Diese endete am Kornmarkt, wo sich dann mehrere Familienmitglieder des Klägers trafen. Mindestens 20 bis 30 Personen waren da, er gab eine wilde Schreierei und wüste Beschimpfungen, die Rufe nach einem Messer wurden laut, das der angeklagte Vater haben solle, beschrieb ein Zeuge die Szenerie. Eilig wurde die Polizei gerufen. Durch Zeugenaussagen wurde vor Gericht bestätigt, dass das Auto der Verfolger, also des 47-Jährigen, durch massive Fußtritte gegen die Karosserie, durch das Abtreten von Seitenspiegeln, Verbiegen der Antenne und weitere Aktionen erheblich beschädigt wurde. Dann wurde die Fahrertüre aufgerissen, um den Vater zu attackieren. Der Sohn nahm eine Wasserwaage, benutzte diese zur Gegenwehr, die er später allerdings aus Angst wegwarf, wie er sagte.

Die beiden Angeklagten, Vater und Sohn, fuhren noch am selben Abend zur Polizei und erstatteten Selbstanzeige. Doch vorher gab es da noch einen "Unfall", der im Rahmen der Familienkämpfe vom Gericht als Straftat bewertet wurde. Ganz bewusst war der angeklagte Vater nach den Tumulten in sein Auto gestiegen, hatte den Motor laut aufheulen lassen, aggressiv Gas gegeben, um gezielt auf den Kläger zuzufahren, der sich nur noch mit einem Sprung auf die Motorhaube retten konnte. Verzweifelt versuchte dieser, sich mit Händen an die Scheibenwischer zu klammern, rutsche bei einer Vollbremsung wieder herunter und verletzte sich. Daraus resultierte das Strafmaß für die gefährliche Körperverletzung.

(wl)
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