Wesel: Finanzamt krallt sich Sünder
VON KLAUS NIKOLEI - zuletzt aktualisiert: 04.03.2008Wesel (RPO). Am Pranger: Säumigen Steuerzahlern droht das Weseler Finanzamt ab sofort mit der – für jeden Nachbarn gut sichtbaren – Parkkralle. Wird nach drei Tagen nicht gezahlt, kommt der Abschleppwagen.
Säumige Steuerzahler in Wesel, Hamminkeln und Schrermbeck dürfen sich nicht wundern, wenn sie demnächst – für alle Nachbarn gut sichtbar – eine neongelbe „Kralle“ an ihrem Auto entdecken. Denn wie überall im Lande, setzt das Weseler Finanzamt auf Anweisung des NRW-Finanzministerium die Parkkralle als Mittel der Pfändung ein.
Es wird schneller gezahlt
„Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Bremen oder Niedersachsen und in einigen NRW-Modell-Finanzämtern zeigen, dass säumige Steuerzahler schneller bereit sind ihre Pflichtabgaben zu bezahlen, wenn präventiv mit dem Einsatz der Kralle gedroht wird“, sagt Wesels Finanzamtschef Hermann P. Gödden. Der hat Sachgebietsleiter Rainer Horstmann und eine Außendienstmitarbeiterin jüngst zu einer externen Schulung geschickt, wo beiden die Handhabung der Kralle näher gebracht wurde. Drei Exemplare sind bestellt und werden Mitte des Monats in der Behörde an der Poppelbaumstraße erwartet. Wie das Spezialschloss am Reifen montiert wird, soll die Mitarbeiterin auf dem Parkplatz des Finanzamtes üben. Gödden wird dafür seinen Audi A 3 zur Verfügung stellen.
Weniger Personal
Im Weseler Finanzamt an der Poppelbaumstraße sind derzeit knapp 160 Mitarbeiter beschäftigt – 20 weniger als vor vier Jahren.
Jüngst hat die Behörde eine langjährige Mitarbeiterin verloren.
Die hatte sich wegen der langen Anfahrt und der hohen Benzinpreise eine neue Herausforderung gesucht.
Zusätzlich zur Kralle werden übrigens Warnplaketten an den betreffenden Fahrzeugen angebracht. Auf diesen Plaketten steht die Telefonnummer des zuständigen Ansprechpartners der Behörde. Wird dem Finanzamt innerhalb von drei Tagen nach Anlegen der Kralle nicht ein Zahlungsnachweis vorgelegt, müssen die Betroffenen – wie bisher schon üblich – mit dem Abschleppen und der anschließenden Versteigerung des Fahrzeugs rechnen. „Durch die Kralle“, sagt Gödden, „wird das kostenpflichtige Abschleppen zunächst vermieden. Ein großer Vorteil für alle Beteiligten.“ Der Leiter der Finanzbehörde rechnet damit, dass die Kralle ihre Wirkung nicht verfehlt und die Steuern schneller als bislang gezahlt werden. „Das Auto ist in Deutschland vielen Leuten sehr wichtig. Sobald ihnen eine Einschränkung der Mobilität droht, finden sie oft Weg, ihre Steuerschuld doch noch zu bezahlen“, sagt Gödden.
Auf alle Bereiche erweitert
Zunächst sollen die „Radblockierschlösser“, wie sie im Amtsdeutsch heißen, vornehmlich in Fällen zum Einsatz kommen, in denen Autobesitzer ihre Kfz-Steuer noch nicht entrichtet haben. Aber auch Bürger, die beispielsweise ihre Umsatz-, Lohn-, Einkommens- oder Grunderwerbssteuer nicht zahlen, müssen nun mit der „Kralle“ rechnen.
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