Schermbeck: Gegen Sterbehilfe
VON HELMUT SCHEFFLER - zuletzt aktualisiert: 05.05.2009Schermbeck (RPO). Schermbecker "Woche des Lebens": Mit der Fragestellung "Selbstbestimmung bis zum Lebensende?" befasste sich eine Podiumsdiskussion in der Aula des Marienheims. Die Beteiligung war unerwartet hoch.
Muster-Verfügung
Klaus Optenhövel wies auf Muster-Verfügungen der christlichen Kirchen und auf eine Verfügung hin, die von Richtern im Kreis Wesel mit erarbeitet wurde. Sie ist im Marienheim erhältlich.
Mit der Fragestellung "Selbstbestimmung bis zum Lebensende?" befasste sich im Rahmen der "Woche des Lebens" eine Podiumsdiskussion in der Aula des Marienheims. Die Teilnahme von etwa 60 Zuhörern wurde von den Veranstaltern als "unerwartet hoch" bewertet. Als Mitorganisator der "Woche des Lebens" konnte Diakon Ekkehard Liesmann Gesprächspartner gewinnen, die sich in ihrem Beruf mit Teilaspekten des Leitthemas befassen.
Fachleute im Gespräch
Die Schermbeckerin Dr. Angelika Prost-Igel ist Ärztin für Anästhesie am Evangelischen Krankenhaus in Wesel. Die Schermbecker Krankenschwester Ursula Niermann ist Stationsleiterin an der Palliativstation desselben Krankenhauses. Als Justitiar ist der Gahlener Egon Unterberg beim Kreis Wesel beschäftigt. Als Leiter des Marienheims konnte Klaus Optenhövel wertvolle Redebeiträge leisten.
Ursula Niermann stellte die Arbeit der Palliativstation vor. "Die meisten Menschen befürchten ein Sterben unter Schmerzen und in Einsamkeit", berichtete sie. Oberstes Ziel der Palliativstation sei die Linderung der Schmerzen bei Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit erkrankt seien. "Sterbehilfe kommt für uns nicht in Frage", stellte sie eindeutig fest. Auf der Station können bis zu fünf Personen betreut werden. Darüber hinaus wird auch die Möglichkeit angeboten, im häuslichen Umfeld eines Sterbenden diesem einen würdevollen Übergang vom Leben zum Tod zu ermöglichen. Alles Handeln sei von mehreren Rechten eines Sterbenden geleitet. Dazu gehörten die Rechte auf freiheitliche Entscheidung einer Beendigung des Lebens und auf eine umfassende Information ebenso wie eine angemessene Behandlung und die Rechte, nicht leiden und nicht allein sterben zu müssen. "Im Zweifel haben wir das Leben zu schützen", erläuterte Dr. Prost-Igel die Position der Ärzte in Grenzsituationen zwischen Leben und Tod.
Je näher der Patient dabei dem Tode rücke, desto intensiver müssten sich die Ärzte mit der Frage des weiteren Vorgehens befassen. "Es gibt Grenzsituationen, in denen man gemeinsam überlegen muss, wie es weitergehen soll", bekannte die Ärztin. In solchen Fällen sei ein ethisches Gespräch mit den Ärzten, Schwestern und Verwandten zu führen, um den mutmaßlichen letzten Willen des Sterbenden zu erforschen. Das Beenden des Lebens werde niemals in Form einer aktiven Handlung vollzogen mit dem Ziel, jemanden vom Leben zum Tod zu bringen. Auf jeden Fall sei es wichtig, den Willen des Sterbenden möglichst klar zu erkennen. Als eine brauchbare Form der Willenserkundung stellte Egon Unterberg die Patientenverfügung vor. Der Justitiar war eine Zeitlang Lehrer am Fachseminar für Altenpflege.
Unterberg empfahl als ersten Schritt, die Vorstellungen von Behandlungen in Grenzsituationen schriftlich zu formulieren, mit möglichst vielen Menschen möglichst oft darüber zu sprechen, die Verfügung gegebenenfalls zu korrigieren und sie bei Bedarf von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Er verwies auch auf die Möglichkeit, sich aus Muster-Verfügungen Bausteine herauszuziehen.
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