Schermbeck: Gericht: Taxi übersah Kradfahrer
VON JULIA BUSCHMANN - zuletzt aktualisiert: 21.04.2007Schermbeck (RPO). Wegen fahrlässiger Tötung eines Motorradfahrers im Sommer vergangenen Jahres wurde eine 42-jährige Taxifahrerin aus Schermbeck gestern vom Weseler Schöffengericht zu einer Geldstrafe verurteilt.
Trotz der Monate, die seit dem Unglück vergangen sind, fiel es der Frau gestern äußerst schwer, das Schockerlebnis noch einmal Revue passieren zu lassen. Die 42-Jährige war in ihrem Taxi zusammen mit einem Kollegen an einem besonders heißen Tag auf der Erler Straße entlang eines Waldgebietes unterwegs gewesen. Die Sonne ließ die Schatten spielen, der Asphalt flirrte. Beim Linksabbiegen ordnete sich die Frau mittig ein, überließ zunächst einem entgegenkommenden Wagen die Vorfahrt, um dann selbst abzubiegen. Sie war kaum auf die Fahrbahn des Gegenverkehrs gelangt, als es heftig knallte.
Vorfahrt nicht beachtet
Die Airbags öffneten sich, die Frontscheibe zersprang. Die zweifache Mutter und ihr Kollege verließen den Wagen und entfernten sich einige Meter. Fassungslos versuchten die beiden die Ursache des Schadens zu erfassen. Dann der Schock: Unter einer Leitplanke liegend entdecken sie einen Motorradfahrer. Für den 51-jährigen Schermbecker kam jede Hilfe zu spät. Er verstarb noch am Unfallort.
„Motorradfahrer werden oft von Straßenspiegelungen verschluckt“, bemerkte Richter Schimmöller während der Verhandlung. Er ging davon aus, dass die Angeklagte deshalb die schmale Silhouette des Motorradfahrers übersehen hatte. Zeugen bestätigten, dass der Kradfahrer kein Licht angeschaltet hatte, wie es für Motorradfahrer Pflicht ist. Sachverständige hatten herausgefunden, dass der 51-Jährige mit 90 bis 100 Kilometer pro Stunde auf der Gegenfahrbahn unterwegs gewesen war, bevor er mit dem Taxi zusammenstieß.
Während der Verhandlung versuchte die Schermbeckerin das Geschehen von damals zu rekonstruieren. „Ich habe keinen Motorradfahrer gesehen“, beteuerte die Angeklagte immer wieder. Damals war sie selbst leicht verletzt worden, wurde im Krankenhaus behandelt und nachher psychologisch betreut.
Die Schembeckerin war übrigens nach ihrem Krankenhausaufenthalt sofort wieder an den Unfallort zurückgekehrt, um das Geschehene zu begreifen. Verarbeitet hat sie die ganze Sache bis heute nicht. Bei Verlesung der Anklage weinte sie leise. Unter Tränen lauschte sie dem milden Urteil. „Ein solcher Unfall kann jedem passieren“, erklärte Schimmöller. Gleichwohl machte er deutlich, dass die Angeklagte die Vorfahrtsregeln missachtet hatte, indem sie abbog und den Motorradfahrer übersah. Ein Fehler, den die Frau ihr ganzes Leben lang nicht vergessen wird.
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