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Wesel: Gnade für Randale am Bahnhof

VON STEFAN WAGNER - zuletzt aktualisiert: 10.03.2010

Wesel (RPO). Ein junger Mann aus Hamminkeln wurde gestern zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Für das Gericht ist erwiesen, dass er in Mehrhoog einen Mülleimer und Lautsprecher auf die Gleise geworfen hat.

Tatort Bahnhof Mehrhoog: Vor fast genau einem Jahr kam es hier zu einem Zwischenfall. Ein junger Man hatte Einrichtungsgegenstände aus der Verankerung gerissen und auf die Gleise geworfen. Foto: RPO

HAMMINKELN/WESEL Vorm Amtsgericht in Wesel musste sich Gerhard H. (Name geändert) aus Hamminkeln gestern Morgen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten. Die Staatanwaltschaft warf ihm vor, im März des vergangenen Jahres auf dem Bahnhof Mehrhoog einen Mülleimer aus der Verankerung getreten sowie einen Lautsprecher losgerissen und beides auf die Gleise geworfen zu haben. Dass der junge Mann zudem bei 14 Schwarzfahrten erwischt wurde, spielte gestern eine ungeordnete Rolle. Obwohl der junge Mann die Tat noch während seiner Bewährungszeit begangen hatte – er war ohne Führerschein am Steuer gestoppt worden – ließ das Gericht Gnade walten. Gerhard H. kam mit acht Monaten Haft davon. Die Strafe wurde erneut zur Bewährung ausgesetzt.

Info

Mildes Urteil

Auf den angeklagten gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr in Tateinheit mit Sachbeschädigung schreibt das Gesetz ein Strafmaß zwischen sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis vor.

So gesehen kam der Angeklagte mit acht Monaten zur Bewährung sehr gnädig davon.

Beim Schwarzfahren erwischt

Während der Angeklagte seine Schwarzfahrten allesamt zugab, stritt er den gefährlichen Vandalismus am Bahnhof vehement ab. Er sei zwar am besagten 14. März auf dem Bahnhof gewesen, aber nicht am Abend, sondern am Nachmittag, sagte er. Außerdem hätte die von Zeugen beschriebene Frisur des Täters gar nicht zu seinen Haaren gepasst, wie er sie vor einem Jahr getragen habe.

Von den beiden Zeugen, die Gerhard H. beobachtet haben wollen, konnte einer auf Grund der großen Entfernung nicht sicher sagen, dass er den Angeklagten gesehen habe. "Mit 80 Prozent Wahrscheinlichkeit" konnte ihn der zweite Zeuge identifizieren, Er konnte aber zur Kleidung oder zur Frisur keine Angaben mehr machen. Der Entlastungszeugin, die angab mit Gerhard zur Tatzeit "gemeinsam was getrunken" zu haben, schenkte der Richter keinen Glauben. Bei dem von ihr sehr ausführlich geschilderten Tag könne es sich auch um eine anderen Tag handeln.

Auch die Staatsanwältin hatte trotz der Beteuerungen des Angeklagten keine Zweifel daran, dass Gerhard H. auf dem Bahnhof in Mehrhoog gewütet hatte. Sie forderte eine Strafe von acht Monaten. Der Richter folgte ihr und meinte schon vor der Urteilsverkündung "Jubel von der Seite der Verteidigung" gehört zu haben, weil nochmals auf Bewährung plädiert worden war. Auf eine Geldstrafe verzichtete das Gericht insbesondere im Hinblick darauf, dass Gerhard bei mehreren Fahrten ins Bocholter Krankenhaus, wo er wegen seiner Herzprobleme behandelt wurde, keine Fahrkarte gezogen hatte. Der Richter wollte ihn nicht durch eine Geldstrafe erneut in Versuchung bringen, kein Ticket zu lösen.

Quelle: RP

 
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