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Wesel: Großer Markt: Hasibether gibt contra

zuletzt aktualisiert: 12.11.2009

Wesel (RPO). Karlheinz Hasibether, SPD-Ratsmitglied, geht mit dem Absender als "Bauassessor, Diplom-Ingenieur, Architekt, Stadtplaner und Technischer Beigeordneter a.D." jetzt schriftlich auf den kürzlichen Leserbrief von Professor Haerten ("Bürgerwünsche") zum Expertenhearing zur umstrittenen Gestaltungssatzung für den Großen Markt ein. "Wie stellt man Bürgerwünsche fest? Ist eine einmalige Vorstellung eines Animationsfilmes über einen Gestaltungsvorschlag und die Zustimmung zu diesem Vorschlag in einer öffentlichen Veranstaltung repräsentativ für die Meinung aller Weseler Bürger?", fragt der Sozialdemokrat.

"Rekonstruktion unmöglich"

Hasibether sagt, dass die Fachleute im Gestaltungsbeirat die von der ISG Domviertel vorgelegte Gestaltungssatzung für den Großen Markt "nicht als das geeignete Instrument ansehen". Aus Gestaltungsgründen, denn "der Satzungsentwurf basiert auf der Vorstellung, den Großen Markt mit historisierenden Gebäudefassaden wiederherzustellen".

Hasibether meint, dass "ohne Zweifel" die Fassaden an der Nordzeile einer architektonischen Aufwertung bedürfen. Eine "Rekonstruktion" der Gebäude am Großen Markt nach dem Vorbild von 1840 aber, wie sie Dagmar Evert-Kruse von der Rathaus-Initiative in der Anhörung darstellte, "ist schlichtweg nicht mehr möglich". Denn: "Dazu müssten sehr weitgehende Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz vorgenommen werden, die die Eigentümer weit überfordern. Die dafür notwendigen Investitionen lassen sich durch die an diesem Standort erzielbaren Mieten nur schwer wieder hereinholen." Auch wenn eine Gestaltungssatzung nichts erzwinge, so stelle sie doch einen Eingriff in Eigentumsrechte dann dar, wenn Hauseigentümer Veränderungen an ihrem Eigentum vornehmen wollen.

Hasibether findet, dass modernere Alternativen zur historisierenden und damit emotionalisierenden Bebauung am Großen Markt dargestellt werden sollten, "bevor eine Gestaltungssatzung endgültig formuliert wird". Sein Fazit: "Vor allem kann es nicht darum gehen, den Eigentümern der Gebäude etwas vorzuschreiben, was von diesen nicht gewollt und nicht umsetzbar ist. Insofern gehen Eigentumsrechte vor "Bürgerwünschen"."

Quelle: RP

 
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