Wesel Im Kampf gegen die Klageflut

Wesel · Seit der Einführung des Hartz-IV-Gesetzes im Jahr 2005 steigt am Sozialgericht Duisburg die Zahl der Verfahren – kontinuierlich, bei gleichbleibender Personalstärke. Die Grenze der Belastbarkeit, heißt es, sei nun erreicht.

Seit der Einführung des Hartz-IV-Gesetzes im Jahr 2005 steigt am Sozialgericht Duisburg die Zahl der Verfahren — kontinuierlich, bei gleichbleibender Personalstärke. Die Grenze der Belastbarkeit, heißt es, sei nun erreicht.

Duisburg Manchmal geht es in den Sälen des Duisburger Sozialgerichts um große Summen, manchmal um 6,53 Euro und manchmal auch nur um ein paar mickrige Cent — die aber bekanntlich auch gutes Geld sind. Angenommen, ein Hartz-IV-Empfänger heizt seinen Boiler mit Strom und das Amt trägt die Kosten für Miete und Energie. Wird der Strom nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Duschen benutzt und ist das Geld zum Duschen schon im so genannten Grundbedarf enthalten, dann bekommt der Hartz-IV-Empfänger das Geld zum Duschen zweimal.

Also zieht das Amt die Warmwasserpauschale wieder ab, zuweilen ohne vorher zu überprüfen, ob die Energie, die zur Herstellung von warmem Wasser benötigt wird, tatsächlich bereits in den Betriebskosten enthalten ist oder nicht. Wenn der "Kunde" das erstens merkt, zweitens versteht, drittens in der Lage ist, einen Widerspruch einzulegen und viertens das auch noch fristgerecht tut, wird das Duschgeld ein Fall fürs Gericht. Nur um mal ein Beispiel zu nennen.

Mehr Kosten, mehr Zeitaufwand

Zig tausende solcher und ähnlicher Prozesse wurden seit 2005, also seit der Einführung des Hartz-IV-Gesetzes, vor deutschen Sozialgerichten geführt. Tendenz: steigend. In Duisburg gingen im vergangenen Jahr 11.098 Klagen ein, 3152 davon aus dem Hartz-IV-Bereich. Das ist fast ein Drittel des gesamten Klageaufkommens. Die Steigerung allein auf diesem Gebiet betrug 40 Prozent.

Das heißt: Jeden Monat gibt es mehr Akten, mehr Bescheide, mehr Widersprüche, mehr Abweisungen, mehr Kosten, mehr Zeitaufwand. Im Jahr 2006 waren es noch insgesamt 9861 Fälle, die die 30 Duisburger Sozialrichter und die Mitarbeiter des nichtrichterlichen Dienstes zu bearbeiten hatten. Das ging gerade noch so, mit Ach und Krach. "Mittlerweile", sagt Sozialgerichtspräsident Albert Stürmer, "ist die Grenze der Belastbarkeit überschritten".

Das lässt sich auch an der Zahl der Erledigungen ablesen: 9963 Angelegenheiten aus dem Bereich der Sozialversicherung (gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflege-, Unfall- und knappschaftliche Versicherung), des Sozialen Entschädigungs- und Schwerbehindertenrechts, dem Hartz-IV-Bereich, der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes wurden im vergangenen Jahr in Duisburg abgehakt. 2006 waren es 10.050 Fälle. Das entspricht einer Erledigungsquote pro Richter im Jahr 2007 von 408 Sachen.

"Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt und wir kein zusätzliches Personal bekommen, werden die Verfahren demnächst länger dauern, auch in Duisburg", prophezeiht Stürmer. "Denn: Noch mehr arbeiten können wir nicht."

(RP)
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