Wesel: Krise sorgt für Klagewelle
VON FRITZ SCHUBERT - zuletzt aktualisiert: 23.01.2009Wesel (RPO). Geht es der Wirtschaft schlecht, hat das Arbeitsgericht Wesel Konjunktur. Direktor Albrecht Kleinschmidt
registriert verstärkt Verfahren um Kündigungen in der Automobil-, Bau- und Textilbranche. Meist hilft ein Vergleich.Seit Jahresbeginn um eine auf 4,5 Richterstellen geschrumpft, aber dafür deutlich mehr zu tun: Das Arbeitsgericht Wesel kann sich über mangelnde Beschäftigung nicht beklagen. Die Krise ist angekommen. Im Dezember schlugen exakt 400 neue Eingänge, sprich Klagen, zu Buche: 50 Prozent mehr als in einem normalen Monat. Wie Direktor Albrecht Kleinschmidt (64) gestern im RP-Gespräch sagte, ist das wirtschaftliche Tief besonders bei den Automobil-Zulieferern sowie am Bau und in Textilbranche spürbar.
Boom-Monat Dezember
Trotz des zur Unzeit umgesetzten Personalabbaus sagt Kleinschmidt: "Wir sind schnell." Ist eine Klage eingereicht (siehe Info), dauert es in der Regel drei Wochen bis zum Gütetermin. Gibt's dann noch keine Einigung, folgt ein so genannter Kammertermin, der mit einem Urteil enden kann. Kann, denn die meisten Verfahren lassen sich laut Kleinschmidt durch Vergleiche beenden. Allein 190 solcher Lösungen wurden im Boom-Monat Dezember erzielt.
Klagefrist beachten
Gekündigte Arbeitnehmer haben für eine Klage nur drei Wochen Zeit. Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts, Ritterstraße 1, in Wesel ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Das Gros der Klagen – 97 Prozent stammen von Arbeitnehmern – dreht sich um Kündigungen. Ziele sind Weiterbeschäftigung, die aktuell eher illusorisch ist, oder eben Abfindung. Generalisieren lässt sich da nichts. Richter Kleinschmidt spricht von Einzelschicksalen und individuell zu betrachtenden Karrieren. "Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich schon, um überhaupt eine Abfindung oder eine bessere zu bekommen", meint der Weseler, dessen Behörde täglich drei bis vier Anfragen erhält. Beraten aber darf das Arbeitsgericht Klagewillige nicht. Es verweist dann auf Gewerkschaften beziehungsweise "rechtsberatende Berufe".
Nicht jeder geht mit Anwalt in ein Verfahren. Denn es gibt auch Fälle mit geringem Streitwert. Etwa den einer Arzthelferin, die gerade 115 Euro erstritt. Arbeitgeber selbst indes machen meist Schadenersatz oder Rückgaben geltend. Zum Beispiel für Werkzeuge, Handys, Laptops oder Autos, die Arbeitnehmer behalten haben. Übrigens stellt Kleinschmidt fest, dass besonders Inhaber kleiner Unternehmen viele Dinge nicht wissen. So gilt seit 2002, dass eine Kündigung schriftlich ausgesprochen werden muss. Auch ist gegebenenfalls der Betriebsrat zu hören. Vor vielen Jahren hatte dies ein Chef mal nicht berücksichtigt und einem Beschäftigten gekündigt, der in der Firma Feuer gelegt hatte. Der Brandstifter kam mit seiner Klage durch.Genutzt hat es ihm wenig, denn es folgte natürlich die ordnungsgemäße Kündigung. Aber es zeigt, dass Regeln wichtig sind – besonders in Krisenzeiten.
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