Wesel: Leitungstests: 20 000 Anschlüsse betroffen
zuletzt aktualisiert: 07.09.2010Wesel (RPO). Undichte private Abwasserleitungen will das Land per Gesetz flicken. Auf Grundstückseigentümer und Mieter kommen mit der Dichtheitsprüfung Kosten zu, das Handwerk könnte profitieren, die Stadtwerke ein neues Geschäftsfeld bekommen. Sie sind im Kanalbau im Auftrag der Stadt tätig – als sogenannter "Betriebsführer". Der Haupt- und Finanzausschuss will heute die gesetzlichen Vorgaben in einer Satzung umsetzen. Rund 20 000 private Grundstücksanschlussleitungen sind betroffen. In der Vorlage ist ausdrücklich von "neuen Aufgaben" für die Stadtwerke die Rede.
In der Fußgängerzone wird im Zuge der anstehenden Sanierung bereits mit den Dichtigkeitsprüfungen begonnen. Verpflichtend ist, dass die Leitungen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 getestet sein müssen. Fachleute müssen die Dichtigkeit bestätigen – oder es muss teuer nachgebessert werden. Besonders in Gebieten, in denen jahrzehntealte Hausanschlüsse und Leitungen liegen, wird mit Nachbesserungsbedarf gerechnet. Alle 20 Jahre müssen laut Gesetz die Eigentümer Wiederholungsprüfungen machen.
Grundstücke in Wasserschutzgebieten (Flüren-Diersfordt-Blumenkamp, Obrighoven, Gindericher Feld) werden in kürzeren Abständen zum Testfall – teils mit früher Frist schon zum 30. Juni 2013.
Dichtheitsprüfung verpflichtend
Ausnahmen bei der Frist soll es geben, wenn ohnehin irgendwann Sanierungen oder Prüfungen am öffentlichen Kanalsystem anstehen. Dann kann es sein, dass die geforderten Dichtheitstests um einige Jahre verschoben werden können. Wo das im Stadtgebiet der Fall sein wird, ist aber unbekannt. Ein entsprechendes Kataster soll dazu entwickelt werden.
Die Stadtwerke sollen die technische Information übernehmen – und warnen schon vor betrügerischen Firmen. Zusätzliches Personal und Kosten sind eingeplant. Der Finanzbedarf wird über die Abwassergebühr wieder hereingeholt.
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