Schermbeck: Mandatsverlust: Fragen zum „Fall Heiske“
zuletzt aktualisiert: 09.09.2008Schermbeck (RPO). Der Fall ist in Schermbeck beispiellos, wirft Fragen auf und steckt voller ungeklärter Widersprüche: Thomas Heiske (FDP) soll sein Ratsmandat verlieren, weil er gegen das Melderecht verstoßen hat. So zumindest beurteilt es die Verwaltung. Heiske, so der Vorwurf, habe seinen Hauptwohnsitz nach 2004 nicht dauerhaft in der Gemeinde gehabt, wie es das Meldegesetz von einem Ratsmitglied verlangt. Heiske widerspricht, seit die Sache 2006 ins Rollen kam, bei ihm sei melderechtlich alles in Ordnung. Diese beiden Positionen sind nicht miteinander vereinbar. Wie kann das sein?
Fakt ist, dass die Gemeinde den FDP-Mann 2006 für drei Monate aus dem Melderegister gestrichen und ihn dann wieder aufgenommen hat. Das könne er nicht nachvollziehen, sagt Heiske, der Rechtsanwalt. Im Gesetz ist geregelt: ein Verheirateter kann seinen Hauptwohnsitz nur da haben, wo der Ehepartner mit den minderjährigen Kindern wohnt – also die Kernfamilie. Lebt ein Mann getrennt von seiner Frau, gilt diese Regelung nicht für ihn. Es liegt also der Schluss nahe, dass Heiske wieder ins Melderegister aufgenommen wurde, weil sich an seiner familiären Situation etwas geändert hat. Er aber betont, Schermbeck sei seit 1999 ununterbrochen sein Hauptwohnsitz.
Die Gemeinde muss sich fragen lassen, warum sie erst auf Antrag der SPD im Jahr 2006 die melderechtliche Prüfung in Sachen Heiske einleitete. Ist im Meldeamt ein Fehler gemacht worden? Mit Verweis auf den Datenschutz nennt die Verwaltung keine Details. Die wird gleichwohl öffentlich entschieden: am 18. September vom Rat. Auch das gehört zu den Besonderheiten, die den Fall so schwierig machen.
Die Fraktionschefs von CDU und SPD, Klaus Schetter und Thomas Pieniak, unterstützen die Position der Verwaltung. Heiske habe sich offenbar falsch verhalten und müsse die Konsequenzen tragen, so Schetter. Mit dem Vorwurf im kommenden Wahlkampf, Heiske solle eins ausgewischt werden, müsse man leben. Die Verwaltung habe die Sache nicht in die Länge gezogen. Pieniak sieht „keine andere Möglichkeit, als Heiske das Mandat zu entziehen“. Die Verwaltung sei „klar im Recht“. Das belegten die Unterlagen. Dazu gehöre ein DIN-A-4-Blatt, das aufliste, wo Heiske in der Sache im Unrecht gewesen sei. Die öffentliche Aufklärung hat hier ihre Grenze, das Papier ist geheim.
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