Wesel: Missbrauch: Gutachter in Kritik
VON FRITZ SCHUBERT - zuletzt aktualisiert: 17.01.2008Wesel (RPO). Unmittelbar nach Start der Berufung gegen einen Weseler SPD-Ratsherrn, der sich an seiner Stieftochter vergangen haben soll, tritt das Verfahren erneut auf der Stelle. Verteidiger lehnt Experten-Duo ab.
Vierter Anlauf
Bereits im Januar 2005 (Befangenheitsantrag gegen Richter Schimmöller) und im April 2005 (aussagepsychologisches Gutachten angefordert) waren zwei Verfahren in Wesel flott gestoppt.
Im Herbst 2006 gab es im dritten Anlauf die von beiden Seiten beanstandete Verurteilung. Nun läuft in Duisburg Versuch Nr. 4.
/ duisburg Fast genau drei Jahre nach dem Start ins erste Verfahren eines aufsehenerregenden Missbrauchs-Falles sahen sich gestern alle Beteiligten in der Berufung am Landgericht Duisburg wieder. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung des Weseler SPD-Ratsherren (59), der sich 1995 bis 1997 viermal an seiner Stieftochter (heute 24) vergangen haben soll, hatten das Urteil des Weseler Gerichts in Frage gestellt (RP berichtete). Wie es in der Neuaufnahme vor der Vorsitzenden Richterin Andrea Gebhard in Duisburg jetzt weiter geht, steht noch nicht fest. Denn in der Kritik des Verteidigers steht – wieder einmal – der Gutachter.
Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Deckers (Düsseldorf) stellte einen Befangenheitsantrag gegen Prof. Dr. Burkhard Schade und dessen Kollegin Simone Gallwitz. Schade habe diese seinerzeit eigenmächtig hinzugezogen. An diesem Vorgang sei der Angeklagte nicht beteiligt worden. Deckers fürchtet, dass sein Mandant im Fall einer Verurteilung auch für Psychologin Gallwitz die Kosten tragen müsste.
Flugzeit mit abgerechnet ?
Der Anwalt ging mit Schades Dortmunder Institut hart ins Gericht, sprach von „Regelmäßigkeit“, zitierte unter anderem aus einem Euskirchener Fall und kritisierte damit ein regelrechtes „Prinzip der Expertenverdopplung“ zugunsten besagten Instituts. Auch warf er Schade vor, Flugzeit zur Befragung der Hauptbelastungszeugin auf Mallorca als Arbeitszeit mit abgerechnet zu haben. Mit einem Stundensatz von 85 Euro.
Rückblick: Schon im Weseler Verfahren, das mit einer Verurteilung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung endete, hatte Deckers die reine Methodik von Schade in Zweifel gezogen. Mit Dr. Günther Köhnken (Kiel) kam dann eine weitere Kapazität ins Spiel, um die alles entscheidende Frage zu klären: Ist die Stieftochter als Hauptbelastungszeugen glaubwürdig oder nicht ?
Der Angeklagte streitet die Taten weiter ab. Als Motiv für die neun Jahre später erhobene Anzeige zeichnet er das Bild eines Racheaktes nach der von Unterhaltsstreitigkeiten begleiteten Scheidung von der Mutter der Stieftochter.
Die 24-Jährige sollte morgen gehört werden, doch bringt der Deckers-Antrag den Plan durcheinander. Anfang Februar werden im nächsten Termin zunächst die Stellungnahmen dazu gehört. Dann wird das Gericht darüber zu entscheiden haben und neue Termine ansetzen. Möglicherweise verzögert sich der Fortgang auch aus einem anderen Grund: Prof. Schade wird sich voraussichtlich einem längeren Klinikaufenthalt unterziehen müssen.
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