Wesel: Mordprozess in Fulda: Staatsanwalt für Freispruch
VON LEONI REHNERT - zuletzt aktualisiert: 23.12.2009 - 11:52Wesel (RPO). Verteidiger Jochen Kreissl war überrascht vom Plädoyer des Staatsanwalts Werner Stock, der in Fulda Freispruch für den angeklagten 46-Jährigen Weseler beantragte, der zuletzt in Dinslaken gewohnt hatte.
"Ich war bislang davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft meinen Mandanten für den Täter hält", sagte Kreissl, der ebenfalls auf Freispruch plädierte, den neun Verhandlungstage dauernden Prozess jedoch anders analysierte. Der Angeklagte, der seit August in Untersuchungshaft sitzt, soll 1988 die 21 Jahre alte Kerstin Scheib in einem Waldstück bei Neuenstein (Kreis Hersfeld-Rotenburg) ermordet haben (RP berichtete).
Im Sommer dieses Jahres hatten DNA-Untersuchungen nachgewiesen, dass der Mann im Wagen der Ermordeten gesessen haben muss. Am Tattag, dem 17. November 1988, war der heroinabhängige Mann aus einer Drogeneinrichtung bei Marburg entwichen und nach Wesel zu seinen Eltern getrampt. Ob er auch im Wagen von Kerstin Scheib ein Stück mitgefahren sei, könne er heute nicht mehr sagen, erklärte er vor Gericht, und er versicherte in seinem letzten Wort: "Ich habe keinen Menschen getötet."
"Nicht ausräumbare Zweifel"
Die DNA-Analyse hat für Staatsanwalt Stock auch dafür gesorgt, dass "nicht ausräumbare Zweifel an der Täterschaft" des 46-Jährige bestünden. Im Auto waren auch Spuren fünf unbekannter männlicher Personen gefunden worden – möglicherweise sei einer davon der Täter. Verteidiger Kreissl erläuterte in seinem Plädoyer, wie viele Fragen seiner Ansicht nach offen geblieben seien. Anders der Nebenklagevertreter Sven Bromba, der lebenslängliche Haft forderte. Zu 100 Prozent habe sich bestätigt, dass der Angeklagte des Mordes schuldig sei. Dieser habe nur ein Ziel gehabt – nach Wesel zu fahren, um sich Geld und Drogen zu besorgen. Die Brutalität weise dasselbe Muster auf, wie Überfälle auf zwei alte Damen, die er mit Schlägen auf den Kopf niederstreckte. Diese Taten beging der Angeklagte 1988 nur wenige Tage, nachdem Kerstin Scheib in einem "Gewaltexzess", wie es der Gerichtsmediziner nannte, getötet worden war.
Mord aus Habgier kommt aus Sicht des Staatsanwalts nicht in Frage, weil im Portmonee des Opfers Geld gewesen sei. Totschlag indes verjährt nach 20 Jahren. Eine Strafe sei bei diesem Schulspruch mithin nicht möglich. Die Erbgut-Analyse wurde 2005 in Auftrag gegeben. Weil zunächst andere Fälle abgearbeitet wurden, lag das Ergebnis erst 2009 und damit nach Ablauf der Verjährungsfrist vor.
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