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Wesel: Nur der Dumme zahlt

VON THOMAS HESSE - zuletzt aktualisiert: 28.10.2006

Wesel (RPO). Temposünder: Kreis stoppt Verfolgung von Verwarngeldern. Folge: Zahlungsverweigerer kommen ungestraft davon. Grotesk: der Kreis kassiert so weniger, verdient aber mehr. Trotzdem wird geblitzt, was das Zeug hält.

Dem Autofahrer drohen nun drei Monate Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und 425 Euro Geldbuße.  Foto: RPO
Dem Autofahrer drohen nun drei Monate Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und 425 Euro Geldbuße. Foto: RPO

Ulrich Wickert kann seinem Erfolgsbuch „Der Ehrliche ist der Dumme“ ein Kapitel hinzufügen. Es stammt aus dem Kreis Wesel und heißt: „Nur der Dumme zahlt“. Dafür hat die Kreisverwaltung gesorgt. Sie und die Polizei blitzen immer häufiger und belegen immer mehr Temposünder mit Verwarngeldverfahren. Früher wurde das teuer, doch heute winkt der Kreis ab, wenn einer sein Verwarnungsgeld nicht zahlt oder Widerspruch einlegt. Er stellt die Verfahren einfach ein. Grund: Der Kreis will seine Einnahmesituation verbessern und scheut Kosten für mehr Personal, mit dem die Flut der Verwarngelder abzuarbeiten wäre. Folge: Korrekte überweisen, Zahlungsverweigerer kommen ungestraft davon.

Info

Flächendeckend

15 stationäre Starenkästen stehen an der Autobahn 42 und den Bundes- sowie Landesstraßen im Kreis Wesel.

Die Polizei im Kreis setzt drei Radarwagen sowie zwei Fahrzeuge mit Provida-Technik, ein Motorrad und ein Auto, ein. Die überführen Temposünder per Videobeweis.

Die bestens ausgestattete Polizei verfügt noch über 18 Lasermessgeräte. Dazu gibt’s den Rollenprüfstand für Motorroller und andere Zweiräder.

Hart nur bei Bußgeldern

Betroffen sind alle, die bis zu 20 km/h zu schnell erwischt wurden. Bis zu dieser Grenze wird Verwarngeld fällig. Ab Tempo 21 überm Limit folgt ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg, das weiter konsequent durchgezogen wird. Nur bei Verwarngeldern – laut Katalog bis zu 35 Euro plus Verwaltungsgebühren – ist nach der ersten Erinnerung Schluss. Wer nicht gezahlt hat, wird nicht weiter belangt. Trotzdem wird auf Anraten der Polizei geblitzt, was das Zeug hält. Aus Abschreckungsgründen und um „verkehrserzieherisch auf die Fahrer einwirken zu können“.

„Alles geprüft und legal“

Wie es funktioniert, erwischte Schnellfahrer laufen zu lassen, ist im Kreishaus amtlich geregelt. Eine „Anleitung zur Handhabung der Sonderregelung Einstellen von Fällen“ ist einem Verwaltungsvermerk vom 11. September 2006 beigelegt. Hintergrund: Der Blitzeifer galt zwar als letzter Schluss der Verkehrssicherheit, überforderte aber das Personal. 120 000 Fälle müssen dieses Jahr im Kreishaus bearbeitet werden, exakt 24,3 Stellen sind für die Ahndung von Tempovergehen vorgesehen. Ein unbezwingbarer Berg an Arbeit, weil die Polizeianzeigen enorm zunehmen. Die Verwaltung kapitulierte.

Die Polizei schnappte 2003 erst 17 795 Temposünder, 2004 schon 21 082, 2005 gar 23 513. Für das laufende Jahr sind 30 000 Polizeianzeigen prognostiziert. „Wir haben keinen Einfluss darauf, wie stark die Polizei misst. Aber wir haben Stellenstopp, können die Arbeit nicht bewältigen“, sagt Fachbereichsleiter Johannes Cremers. Die chronisch finanzschwache Kreisverwaltung trat lieber auf die Kostenbremse. Sie braucht den gewichtigen Einnahmeposten von 4,15 Millionen in diesem Jahr, der 2007 planmäßig auf 4,4 Millionen aus den Taschen der Temposünder steigen soll. Was tun? Also dachten die Verwaltungsleute scharf nach.

Sie wissen, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten – und das sind Verwarngelder – in ihrem Ermessen steht. Der Jurist Erich Böhler verhalf ihnen zum Schlupfloch. Er hat – Paragraph 47 Ordnungswidrigkeitengesetz, Randnummer 11 – in einem Kommentar grünes Licht dafür gegeben, dass die Behörde geringfügige Fälle einstellen kann, wenn es dafür gute Gründe gibt. Die Auslastung des Personals ist so einer.

„Keine Willkür, alles legal. Vom Kämmerer und vom Rechnungsprüfungsamt genehmigt“, heißt es beim Kreis Wesel. Der glaubt nicht, dass die Abschreckungswirkung der Blitzerei rasant sinkt: „Wir verfolgen Verwarngelder wieder, wenn das arbeitsmäßig möglich ist.“ Gleichzeitig bekräftigt die Ordnungsbehörde, assistiert von der Polizei: „Die Messtätigkeit ist uneingeschränkt fortzuführen und noch zu steigern.“ Die „Reduzierung der Messtätigkeit soll jedenfalls das letzte Mittel sein, um die Anzeigenmenge der Polizei kompensieren zu können“, heißt es im Verwaltungsvermerk. Das Ziel: „Die Einnahmeausfälle durch die entgangenen Bußgeldverfahren können so aufgefangen werden.“

Damit’s nicht so auffällt, ist für statistische „Aufbereitung“ vorgesorgt. Die Nichtzahler-Fälle werden nicht als Einstellungen oder Verjährungen verzeichnet, sondern in einer separaten Liste aufgeführt . . .

Quelle: RP

 
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