Wesel: Porno-Deals unbewiesen
zuletzt aktualisiert: 07.11.2007Wesel (RPO). Die Anhaltspunkte, die für eine Schuld des Angeklagten sprachen, reichten nicht aus. Und so blieb Richter Bluhm gestern nichts anderes übrig, als den 59-jährigen Mann aus Hünxe vom Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften freizusprechen.
Im September und Oktober 2005 sowie im Januar 2006 soll der Angeklagte sich Videos im Internet, auf denen Kinder sexuell missbraucht wurden, angeschaut und womöglich sogar heruntergeladen haben. Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart ermittelte, dass vom Computer des Rentners ein solches Vergehen begangen wurde. Die so genannte IP-Adresse ließ sich einwandfrei diesem Gerät zuordnen.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden dann jedoch keine entsprechenden Dateien auf dem PC des Angeklagten gefunden. Die Möglichkeit, dass eine andere Person den Computer des Mannes benutzt hatte, ließ sich somit nicht ausschließen. Und da der Angeklagte sich zu Sache nicht äußern wollte, beantragte der Staatsanwalt zwangsläufig den Freispruch, dem das Gericht dann auch folgte.
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