Schermbeck: Sorge: Teures Regenwasser
VON GERD HEIMING - zuletzt aktualisiert: 16.08.2008Schermbeck (RPO). Info-Abend zur gesonderten Gebühr fürs Niederschlagswasser lockte 150 Schermbecker ins Rathaus. Verwaltung beantwortete viele Fragen, sagte aber noch nichts zu den Kosten. Skeptiker fürchten, dass sie mehr zahlen müssen.
Alt und neu
In Schermbeck wird es künftig getrennte Gebühren für Schmutzwasser und Regenwasser geben. Die Höhe steht noch nicht fest. Den Info-Abend dazu honorierten die Bürger mit Applaus.
Derzeit beträgt die Gebühr für die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser 2,98 Euro je Kubikmeter. Wer schon jetzt den Niederschlag komplett auf seinem Grundstück versickert, muss nur 2,38 Euro zahlen.
Er habe noch nie erlebt, „dass Vater Staat an einer Änderung nichts verdient“, bemerkte ein Schermbecker am Donnerstagabend im Schermbecker Rathaus. Er traf damit den Nerv etlicher der rund 150 Bürger, die sich von der Verwaltung über die neue Regenwassergebühr informieren ließen. Obwohl Mike Rexforth, Leiter der Finanzverwaltung, wiederholt betonte, der Gemeinde gehe es bei der Neuerung nicht darum, mehr Geld einzunehmen, verrieten mehrere Äußerungen aus dem Publikum Skepsis. Zumal Rexforth noch nicht sagen konnte, welche Kosten auf die Gebührenzahler zukommen.
Um die Kalkulation zu erstellen, müssten jetzt erst einmal die Flächen ermittelt werden, von denen Regenwasser ins Kanalnetz fließt und für die dann zu zahlen ist, erklärte Rexforth. Zu diesem Zweck verschickte die Verwaltung an 2300 Grundstückseigentümer eine Darstellung der befestigten Flächen auf der Basis von Luftaufnahmen (RP berichtete). In den vergangenen drei Wochen waren bereits über 1000 Bürger im Rathaus, um Korrekturen anzumelden.
Urteil zwingt zur Neuregelung
Rexforth erklärte, dass Schermbeck wie 160 andere Kommunen in NRW nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gezwungen sei, das Regenwasser künftig gesondert zu berechnen.
Er beantwortete die am häufigsten gestellten Fragen. Keine Gebühren fallen an, wenn Regenwasser per Gefälle oder über Rigolen im Garten versickert. Gleiches gilt für Niederschlagswasser von Dachflächen, das über einen Tank komplett in den Garten gelangt. Fließt der Regen von der Garageneinfahrt oder vom Hauseingang auf die Straße, muss dafür gezahlt werden. Bei einer versickerungsfähigen Pflasterung, so Rexforth, gewähre die Gemeinde ihren Bürgern einen Gebührennachlass von 50 Prozent. Gleiches gelte für begrünte Dächer. Mit diesem Satz liege Schermbeck über dem gerichtlich geforderten Wert, betonte der Amtsleiter.
Er und sein Kollege Michael Leisten (Kommunalbetrieb) machten darauf aufmerksam, dass Versickerungsanlagen auf Privatgrund vom Kreis genehmigt werden müssten. Auch wer Änderungen an seiner Entwässerungsanlage vornehme, brauche das behördliche Okay.
Nach diesen Erläuterungen war der Informationsbedarf vieler offenbar gedeckt. Innerhalb von wenigen Minuten leerte sich der Saal zur Hälfte. Rexforth sagte weiter, dass Betriebe mit großen versiegelten Flächen künftig wohl mehr zahlen müssten, was eine Entlastung der Privaten zur Folge hätte.
Ziel: Klarheit bis Jahresende
Auch die Gemeinde müsse zahlen – für die Entwässerung öffentlicher Flächen. Derzeit zahlt sie dafür 280 000 Euro. Sollte es mehr werden, so Rexforth, müsste sie das Geld aus dem Haushalt nehmen – durch Einsparungen oder über Steuererhöhungen. Das nährte die Skepsis jener, die mit Mehrkosten rechnen. Bis Jahresende soll die Gebühren-Kalkulation vorliegen.
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