Wesel: Stadtwacht kontrolliert
zuletzt aktualisiert: 01.02.2008Wesel (RPO). In der fünften Jahreszeit geht bei der Weseler Ordnungsbehörde die Warnlampe an. Wie in den vergangenen Jahren wird die Stadtwacht Wesel wieder in enger Zusammenarbeit mit der Polizei intensive Jugendschutzkontrollen an den Karnevalstagen vornehmen, schwerpunktmäßig am Rosenmontag.
Gegen den Suff
Insbesondere der Alkoholmissbrauch Jugendlicher soll dadurch verhindert werden. In dem Zusammenhang werden jetzt Infomaterialien zum Thema Karneval und Jugendschutz an die Betreiber der Getränkemärkte, Trinkhallen, Tankstellen und Kneipen in der Innenstadt verteilt. Alle Eltern, aber auch die Besitzer bzw. Pächter von Gaststätten, Verkaufsstellen und Kiosken sind dazu aufgerufen, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten. Denn neben der Abgabe von Alkohol ist es auch verboten, den Verzehr zu gestatten oder zu fördern. Harte Alkoholika dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr konsumiert werden. Hierzu zählen neben Schnaps, Likör, Rum und Whisky auch Alco-Pops und andere branntweinhaltige Getränke. Lediglich die sogenannten weichen Alkoholika wie Bier, Wein und Sekt dürfen an 16-Jährige abgegeben werden.
Außerdem weist die Stadtwacht auf das neue, seit September 2007 geltende gesetzliche, absolute Rauchverbot für alle Kinder und Jugendliche hin. Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 gestattet.
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