Hamminkeln Steuer für Glücksspiel und Sex

Hamminkeln · Der klamme Kämmerer Robert Graf kennt bei der Erhöhung der städtischen Einnahmen keine Tabus. Er schlägt der Politik vor, auch für das Geschäft mit Sex Vergnügungssteuer zu erheben. Auch Hundehalter sollen mehr zahlen.

 Die Güterstraße am Bahnhof entwickelt sich zur vergnügungssteuerpflichtigen Meile. Der neue Glitzer-Star signalisiert mit greller Leuchtreklame Gewinnaussichten. Das hat auch den klammen Kämmerer aufmerksam gemacht.

Die Güterstraße am Bahnhof entwickelt sich zur vergnügungssteuerpflichtigen Meile. Der neue Glitzer-Star signalisiert mit greller Leuchtreklame Gewinnaussichten. Das hat auch den klammen Kämmerer aufmerksam gemacht.

Foto: Malz

Not macht erfinderisch. Und da die in der Kasse von Kämmerer Robert Graaf nun mal ziemlich groß ist, kreiert der städtische Kassenhüter immer neue Ideen, das drohende Zwangskorsett Haushaltssicherung abzustreifen. Dabei gibt es für ihn keine Tabuzonen. Wenige Tage vor Weihnachten schlägt er der Politik jetzt vor, eine "Steuerpflicht für sexuelle Vergnügungen" einzuführen. Er will mitverdienen, wenn andere gegen Bares Liebesdienste anbieten. Folgt der Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 8. Dezember (16 Uhr), seinem Vorschlag, klettern die jährlichen Einnahmen durch die Vergnügungssteuer um gute 35 000 auf beachtliche 80 000 Euro pro Jahr.

Das satte Plus ergibt sich zwar zu großen Teilen aus der neuen Sex-Steuer. Aber nicht allein. Denn das Sondergebiet an der Güterstraße entwickelt sich zunehmend zur vergnügungssteuerpflichtigen Meile. Hier lockt seit einigen Wochen ein großes Kasino grell leuchtend mit Gewinnaussichten. Das freut nicht alle (RP berichtete). Nun hält die Stadt ihre Hand auf, nicht nur, um mit zu gewinnen. Das sei eher "ein Nebenzweck", heißt es in der Beratungsvorlage. Der Kämmerer kassiert aber immerhin sechs Prozent des Umsatzes in Spielhallen. Es gehe aber auch darum, das "Gemeinwohl" vernünftig in Rechnung zu stellen. Die Steuer sei neben dem Planungsrecht eben ein weiteres Steuerungsinstrument.

Die Grenze: freie Berufswahl

Beim Vergnügen darf die Stadt nicht schamlos mit kassieren. Die Steuer darf, so heißt es mit Blick auf die Rechtsprechung, "keine erdrosselnde Wirkung" entfalten, so dass sie als ungebührlicher "Eingriff in freie Berufswahl" empfunden werden kann. Das Verwaltungsgericht, so steht's in der Vorlage, halte eine Steuer für Bars und FKK-Clubs von zwei Euro je Quadratmeter für angemessen. Bei der Besteuerung von Prostitution ("sexuelle Handlungen gegen Entgelt") orientiert man sich im Hamminkelner Rathaus an den Rotlicht-Sätzen in Oberhausen, Köln und Dortmund: sechs Euro für jede Liebesdienerin "je Veranstaltungstag, unabhängig von der Anzahl sexueller Handlungen".

Trotz aller kommunaler Not: Familienfeiern und Betriebsfeste sowie fest feiernde Vereine bleiben steuerfrei.

(RP)
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