Wesel: Stiefsohn 150 Mal missbraucht
VON KLAUS NIKOLEI - zuletzt aktualisiert: 21.04.2007Wesel (RPO). Jugendschutzkammer des Landgerichts Duisburg verurteilte 33-jährigen Weseler wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Unter Drogen- und Alkoholeinfluss hatte sich der geständige Täter fast drei Jahre lang zweimal pro Woche an Grundschüler vergangen.
Nur wenige Minuten nach Beginn der Verhandlung im Duisburger Landgericht gestern Vormittag bat der Verteidiger von Maik H. (Name geändert) die Richter um eine 45-minütige Unterbrechung. Zur Überraschung des Anwalts gab der Angeklagte nach der Pause unumwunden zu, was ihm die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt hatte: Fast drei Jahre lang, zwischen Januar 2001 und Oktober 2003, hat er seinen Stiefsohn zweimal pro Woche missbraucht. Immer im Badezimmer, stets, wenn die Mutter des Kindes bei der Arbeit war, gewöhnlich volltrunken und unter Einfluss von Drogen. Sieben war der Junge, als für ihn das Martyrium begann. „Ich weiß nicht, warum ich das damals getan habe. Wenn ich es wüsste, wäre ich einen Schritt weiter“, beteuerte Maik H.
492 Fälle angeklagt
Ursprünglich war der 33-jährige Weseler wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 492 Fällen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Zahl hochgerechnet.
Das Gericht nahm aber „nur“ 150 Fälle an. Das Gesetz sieht pro Delikt eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.
Opfer vertraute sich Lehrerin an
Mit hochrotem, gesenktem Kopf, kaum hörbar und mit stockender Stimme gestand der Angeklagte seine Taten, die erst aufhörten, nachdem er sich im Herbst 2003 von seiner Frau getrennt hatte und in eine andere Wohnung gezogen war. Doch erst Jahre später kam die Sache ans Tageslicht. Der Junge hatte sich einer Lehrerin anvertraut. Mitte Sommer 2006 zeigte die Mutter des Opfers ihren Ex-Mann bei der Polizei an.
Nicht zuletzt die Tatsache, dass er während der sexuellen Übergriffe erheblich unter Drogeneinfluss stand und dadurch vermindert schuldfähig war, verdankt der Weseler das vergleichsweise milde Urteil. Auch sein umfassendes Geständnis wurde von den beiden Richtern und dem Schöffenduo bei der Urteilsbemessung berücksichtigt.
Während der fast sechsstündigen Verhandlung wurde auch die Mutter des Opfers als Zeugin gehört. Sie verwies darauf, dass es ihrem Sohn verhältnismäßig gut gehe. Alle paar Wochen gebe es Gespräche mit einem Psychologen im Rahmen einer familienbegleitenden Maßnahme. Vor der Zeugenbefragung war übrigens die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal gebeten worden. Maik H. war es peinlich, auf die Frage des Gerichtes nach seiner eigenen Kindheit zu antworten. „Ich bin täglich verprügelt worden“, ließ er die Richter wissen, bevor schließlich alle Zuhörer den Raum verlassen mussten.
Haftantritt in einem Monat
Weil er das Urteil angenommen hat, wird Maik H. in den nächsten vier bis sechs Wochen eine schriftliche Aufforderung des Gerichts erhalten, seine Haftstrafe anzutreten. Bis dahin hat er Zeit, seine Wohnung aufzulösen und seinen Job zu kündigen.
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