Wesel: Stress mit Arge: Verlässt Linken-Chef Rat?
zuletzt aktualisiert: 26.08.2010Wesel (RPO). Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Weseler Rat, Ulrich Kuklinski, lebt nicht auf Rosen gebettet. Er hat bis Juni Arbeitslosengeld (ALG I) erhalten. Nun hat er Leistungen nach ALG II beantragt, bekannt als Hartz IV. Das wird ihm verweigert. Zuletzt war er bei einem Bildungsträger beschäftigt. Auch den Vermittlungsgutschein zur Förderung der "Aufnahme einer neuen Beschäftigung" rückte die zuständige Arge Wesel nicht heraus. Das Thema ist Kuklinskis Privatsache und hat eigentlich niemanden zu interessieren. Doch die Linken werteten die Lage ihres Fraktionschefs gestern politisch – und dies öffentlich. Denn nach Meinung von Norbert Segerath, sachkundiger Bürger und Parteisprecher, agiert die Arge mit ihrer Verweigerungshaltung höchst politisch. Diese begründe ihre Ablehnung nämlich damit, dass der Linke seine finanzielle Entschädigung für die ehrenamtliche Ratsarbeit und Fraktionsleitung für seinen Lebensunterhalt statt für Politik verwenden soll – also keinen Anspruch auf ALG II habe.
Segerath spitzt zu: "Die Arge verlangt, zweckgebundene Gelder zu veruntreuen." Und sie stelle Kuklinski vor die Frage, "aus existenziellen Gründen seine Ämter im Stadtrat aufgeben zu müssen". Politikverbot durch die Hintertür sozusagen. Der Chef der Zwei-Mann-Fraktion überlege gar, so Segerath, aus dem Rat auszuscheiden. "Das wäre ein echter Verlust, ich will ihn halten", so der Parteisprecher. Geld von der Stadt erhält der Fraktionschef entsprechend der Gemeindeordnung NRW. 684 Euro sind das monatlich für den Führungsposten, fürs Ratsmandat gibt's 342 Euro. Das Geld soll den Aufwand für politische Arbeit ausgleichen. Die Linken werten die Staatsknete als finanzielle Basis, um "auf Augenhöhe die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren und ihre Richtung zu bestimmen". Werde Kuklinski gezwungen, aus den Aufwandsentschädigungen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, funktioniere das System nicht mehr. Segerath: "In der Konsequenz bedeutet das politische Entmündigung von ALG II-Empfängern. Bisher hat er 513 Euro, also die halbe Entschädigung, an die Partei abgeführt. Das habe ich ihm erlassen."
Was sagt die Arge? "Wir haben eine Diskrepanz zwischen der Weisungslage und der Rechtsprechung", so Arge-Sprecher Michael Müller. Das Thema liege beim Sozialgericht. Es werde ein Freibetrag von 400 Euro plus weitere 200 Euro bei Kuklinski angerechnet. Alles weitere müsse nachgewiesen werden. Aber: man werde den Widerspruch des Lokalpolitikers beraten.
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