Schermbeck: Tragischer Tod beim Tauchen
VON JULIA NAKÖTTER - zuletzt aktualisiert: 24.09.2009Schermbeck (RPO). Ein Tauchlehrer aus Schermbeck musste gestern vor dem Weseler Amtsgericht erklären, warum er bei schlechten Witterungsverhältnissen mit einem Paar in Ägypten ins Wasser stieg. Die Frau kam dabei ums Leben.
Die Anklage
Fahrlässige Tötung ist eine Straftat. Der Tatbestand (Paragraph 222 Strafgesetzbuch) lautet: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Erinnerung an den Tauchgang in Ägypten, der für eine Frau im Januar 2008 tödlich endete, fiel dem angeklagten Tauchlehrer aus Schermbeck sichtlich schwer. Nur zögerlich schilderte der 50-Jährige gestern vor dem Schöffengericht in Wesel, was in der Lagune geschehen war. "Was passiert ist, belastet mich sehr", erklärte der Schermbecker, der seit dem Vorfall freiwillig nicht mehr als Tauchlehrer arbeitet. "Ich kreide mir an, dass ich einen Fehler gemacht habe."
Starker Wind und Wellen
Denn die Witterungsverhältnisse an diesem Morgen waren alles andere als günstig für einen Tauchgang. Starker Wind sorgte für Wellen und Schaumkronen auf dem Wasser. "Unter den Angestellten der Tauchbasis gab es heftige Diskussionen, ob man überhaupt ins Wasser gehen könnte", berichtete der 50-Jährige. "Es gab einige Lehrer, die wollten nicht rein. Doch der Leiter der Tauchbasis hat uns gedroht: Geht ins Wasser oder in den Flieger!" Laut Angeklagtem schien sich das Wetter im Laufe des Vormittags zu beruhigen: "Es wurde von Stunde zu Stunde besser, und es gab nicht den Anschein, dass die Lage hätte lebensbedrohlich werden können."
Das Pärchen und der Lehrer entschlossen sich zum Tauchgang in der Lagune. "Er war uns direkt sympathisch. Ein toller Kerl", schilderte der Lebensgefährte der Verstorbenen im Gericht, wie sie den Wassersportler aus Schermbeck im Urlaub kennenlernten. Der Kieler trat als Nebenkläger auf. "Dass es in der Lagune am Riff eine Strömung gibt, davon hat er uns allerdings nichts gesagt. Hätten wir das gewusst, wären wir an diesem Tag nicht rein gegangen." Bis dahin hatte das Paar bereits 40 Tauchgänge absolviert. Was sich dann im Wasser abspielte, dauerte nur Sekunden: Beim Auftauchen in Riffnähe erfasst eine Strömung blitzartig den Kieler und seine Lebensgefährtin. Beide wurden nach oben auf das Riff geschleudert, die Frau dabei tödlich verletzt.
Der Tauchlehrer befand sich zu diesem Zeitpunkt unterhalb des Pärchens im Wasser. "Ich sah von unten die Brandung und hatte Angst um mein Leben", gestand der 50-Jährige. "Heute weiß ich, ich würde es nie wieder machen." Der Staatsanwalt fasste die Lage des Schermbeckers zusammen: "Sie müssen den Rest ihres Lebens damit klarkommen, dass Sie nicht das erforderliche Rückgrat hatten. Es ist besser keinen Job zu haben, als das Leben anderer zu riskieren."
Um mit den Erinnerungen abschließen zu können, einigten sich beide Seiten darauf, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro einzustellen. "Wem dient es, Sie ins Gefängnis zu schicken?", fragte der Vorsitzende Richter. Der Grad des Verschuldens ließe sich nicht eindeutig klären. Der 50-Jährige, der eigentlich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, hat nun ein halbes Jahr Zeit die Summe aufzubringen. Das Geld soll zwei gemeinnützigen Einrichtungen zugute kommen.
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