Wesel: Überfall auf Tankstelle: Urteil wird bestätigt
VON BIRGIT LAMEYER - zuletzt aktualisiert: 28.05.2010Wesel (RPO). Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung sind angemessen. Damit hat die Jugendkammer des Duisburger Landgerichts gestern ein Urteil des Weseler Schöffengerichts gegen einen jungen Mann bestätigt, der im April vergangenen Jahres die Jet-Tankstelle in Büderich ausrauben wollte. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt und gefordert, dass der Mann eine höhere Strafe ohne Bewährung bekomme. Den Tatvorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung hatte der 22-jährige Weseler eingeräumt. Aus finanzieller Not hatte er den Entschluss gefasst, die Tankstelle auszurauben.
Mit seinem Bruder war er daraufhin nach einigen Flaschen Bier in der Dunkelheit losgezogen, um die Tankstelle im Polderdorf zu beobachten. Der Onkel der beiden hatte an einem nahe gelegenen Beobachtungsposten Schmiere gestanden. Allerdings war nur noch der Nachtschalter geöffnet. Die beiden Brüder hatten gewartet, bis kein Kunde mehr in der Nähe war und die Kassiererin mit vorgehaltener Waffe bedroht. Die Frau hatte allerdings die Herausgabe des Geldes verweigert und war in einen Hinterraum geflüchtet. Der Onkel und der Bruder waren kürzlich vor dem Duisburger Landgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Sie hatten nach eigenen Angaben auf Drängen des Jüngeren an dem Überfall mitgewirkt. Die Kassiererin hatte berichtet, sie habe sich von ihrer Chefin nicht ernst genommen gefühlt. Da kein Geld geraubt worden sei, habe man sie quasi belächelt. Erst Wochen später waren die Täter gefasst worden. Nach der Tat habe sie Angst gehabt, nachts zu arbeiten. Inzwischen hat sie gekündigt.
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