Wesel: Undichte Kanäle gehen ins Geld
VON KLAUS NIKOLEI - zuletzt aktualisiert: 02.03.2010Wesel (RPO). Nicht auf die lange Bank schieben Neues Gesetz: Alle Hauseigentümer sind verpflichtet, bis 2015 ihre Kanal-Hausanschlüsse untersuchen zu lassen. Wenn die nicht dicht sind, kann das ordentlich ins Geld gehen. Viele Detailfragen sind momentan noch ungeklärt.
Viele Hausbesitzer sind verunsichert. Denn das neue Landeswassergesetz schreibt vor, dass jeder Hauseigentümer innerhalb der nächsten fünf Jahre seine Schmutz- oder Mischwasserleitungen auf undichte Muffen oder Risse überprüfen und bei Schäden sanieren lassen muss. Was nach Bürokratie klingt, ist auch Bürokratie – vor allem aber eine Auflage, die richtig ins Geld gehen kann. Vor allem ältere Häuser sind betroffen.
Die Versicherungswirtschaft hat bereits begonnen, ihre Kunden durch Infoschreiben für das Thema zu sensibilisieren, und bietet zusätzlichen Schutz für unliebsame Überraschungen bei Abwasserleitungen außerhalb der eigenen vier Wände an.
Gesetzlich verankert
Im Landeswassergesetz (§ 61 a) ist die Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung verankert.
Die Ergebnisse der Prüfung müssen in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden.
Ein Prüfsiegel bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand der Abwasserleitungen.
Stadt hat Informationspflicht
Doch was bedeutet das alles konkret für den Hauseigentümer in Wesel? Eine schwer zu beantwortende Frage. Denn hier sind die abwassertechnischen Aufgaben geteilt. Die Stadt ist zur Abwasserbeseitigung verpflichtet, muss per Satzung Vorgaben machen. Die Stadtwerke setzen das um und sorgen für den Betrieb der Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet und müssen die Umsetzung besagter Satzung begleiten.
Fakt ist, dass alle privaten Entwässerungsanalagen auf Dichtigkeit geprüft werden müssen. Das kann bis zum Ausschachten und Abdichten gehen. Bis Ende 2015 soll dies erfolgen, wobei die Stadt eine Fristverlängerung beschließen kann. Weil das Thema alle Hausbesitzer angeht, müssen sie frühzeitig informiert werden. Möglicherweise auch durch ein Beratungsbüro, das die Stadtwerke im Auftrag der Stadt einrichten wird.
Thema muss dann auch sein, welcher Sachverständige für die Dichtigkeitsprüfung eingesetzt wird. "Wir arbeiten intensiv am Thema und werden noch in diesem Jahr die entsprechende Satzung aufstellen", erklärte gestern Kämmerin Gabriele C. Klug. Damit liege man im "Mainstream" vieler Städte. Hauseigentümer, die schon jetzt nach einem geeigneten Fachbetrieb suchen, empfiehlt sie die Homepage des Umwelt-Landesamtes www.sadipa.it.nrw.de.
Der Weseler Norbert Borgmann, Obermeister der Innung Heizung, Sanitär, Klima, hat sich bereits intensiv mit dem kostenträchtigen Thema befasst. Er kritisiert, dass in der Kreisstadt "noch viel Fragen ungeklärt sind, beispielsweise wie die Prüfungen denn konkret aussehen sollen. Andere Kommunen im Kreis sind weiter als Wesel", sagt er. Borgmann und seine Kollegen, die ihr Personal speziell weiterbilden lassen müssen, erwarten durch das neue Gesetz ein Zusatzgeschäft. Denn: "Vor allem bei älteren Häusern können sich die Reparaturarbeiten schnell auf einige tausend Euro summieren."
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