Schermbeck: Wahlhelfer gesucht
VON GERD HEIMING - zuletzt aktualisiert: 22.08.2008Schermbeck (RPO). Wer bei der Kommunalwahl im Juni 2009 Stimmen auszählen möchte, kann sich im Schermbecker Rathaus melden. Parteien, die Helfer in die Wahllokale entsenden, müssen strengere Regeln beachten. Der Wähler hat vier Stimmen.
Mehr Sitze für Kleine
Nach der Kommunalwahl wird landesweit erstmals ein neues Berechnungsverfahren zur Sitzverteilung in Rat und Ausschüssen angewandt. Ziel sei es, den kleineren Parteien entgegenzukommen, so dass sie leichter einen Sitz erhalten, so Rainer Eickelschulte von der Verwaltung.
2004 hatte die FDP in Schermbeck beklagt, sie sei bei der Sitzverteilung zu kurz gekommen.
Demokratie lebt vom Mittun: Für die Kommunalwahl, die wahrscheinlich am 7. Juni 2009 stattfinden wird, sucht die Gemeinde Schermbeck freiwillige Wahlhelfer. Wer im Ort wohnt und wahlberechtigt, also mindestens 16 Jahre alt ist, kann sich im Rathaus melden. „Wer das tut, darf wünschen, in welchem Wahllokal er eingesetzt werden möchte“, sagte Rainer Eickelschulte, zuständig für Wahlangelegenheiten, auf RP-Anfrage. Die Wünsche würden in der Regel zu fast 100 Prozent erfüllt. Wer bei der Abwicklung des Urnengangs hilft, bekommt ein „Erfrischungsgeld“ von voraussichtlich 25 Euro.
Weiterhin 16 Bezirke
Wie in den Vorjahren, so wird es in Schermbeck auch beim kommenden Urnengang 16 Wahlbezirke geben. Drei davon (Weselerwald/Dämmerwald, Bricht/Overbeck und Altschermbeck-Nord) sind in zwei Stimmbezirke unterteilt, damit der Weg zum Wahllokal nicht zu lang wird. Hinzu kommen zwei Briefwahlbezirke. Unterm Strich, so Eickelschulte, würden 21 Wahlvorstände benötigt, die mit mindestens jeweils fünf, nach Möglichkeit aber mit acht Personen besetzt werden sollen. Das macht insgesamt 168 Helfer.
Die Mitarbeiter der Verwaltung werden ziemlich komplett im Einsatz sein. Außerdem können die Parteien Mitglieder in die Wahlvorstände entsenden. Um mehr Objektivität zu gewährleisten, hat das Land strengere Regeln beschlossen: Ein Direktkandidat darf nicht im Wahllokal seines eigenen Bezirks sitzen; auch ist es Wahlbewerbern untersagt, in jenem Bezirk mitzuwirken, in dem sie wohnen. Beispiel: Wer als Gahlener in Bricht kandidiert, darf weder hier noch da im Wahlvorstand sein.
Im Amtlichen Bekanntmachungsblatt hat die Gemeinde jetzt dazu aufgefordert, Kandidatenvorschläge für die Kommunalwahl zu machen. Dafür haben die Parteien bis 48 Tage vor der Wahl Zeit – das ist der 20. April nächsten Jahres. Erstmals können übrigens auch Gruppen von Wahlberechtigten oder Einzelpersonen Vorschläge machen. Wer gewählt werden möchte, muss in Schermbeck wohnen und mindestens 18 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes. Die Wähler bekommen bei der Kommunalwahl vier Stimmzettel: für Bürgermeister, Rat, Landrat und Kreistag.
Auch Europa stimmt ab
Weil am 7. Juni wohl auch die Europawahl stattfinden wird, gibt es ein fünftes Blatt zum Abstimmen. Gesetzlich geregelt ist, dass die Europawahl zuerst ausgezählt wird, dann folgen Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Rat. Es ist also alles geregelt – darauf kann sich der Wähler immer verlassen.
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