Wesel: Was gilt die Satzung ?
zuletzt aktualisiert: 10.10.2006Wesel (RPO). Beispiel Underbergsheide: Den unlängst von der CDU erbetenen Sachstandsbericht wird es laut Michael Klessa wohl erst in der Dezember-Sitzung geben. Es geht um drei Parzellen an der Ecke Underbergsheide / Krudenburger Weg. Deren mögliche Bebauung ärgert Nachbar Lambert Landers (78), der 1984 aus dem Kreis Helmstedt zurück in seine niederrheinische Heimat zog. Schon 1992 hatten Baupläne an der Underbergsheide im Raum gestanden. In der bis heute gültigen Außenbereichssatzung von 1993 ist besagtes Fleckchen kein Bauland. Landers sammelte Unterschriften in der Nachbarschaft gegen etwaige Vorhaben und wandte sich an die Politik. Dass die CDU dann mit ihrer Antragsformulierung den Eindruck erweckt habe, es könne eine positive Sache sein, ärgert ihn auch.
„Wirrwarr aufklären“
CDU-Fraktionsvorsitzender Rudolf Spelmanns sagte gestern auf Anfrage der RP, dass sich unterdessen die Gesetze geändert hätten. Habe man früher für Änderungen die Bezirksregierung gebraucht, so könne dies die Weseler Verwaltung nun selbst. „Der Wirrwarr soll aufgeklärt werden“, begründete Spelmanns die CDU-Bitte nach einem Bericht zur Rechtslage. „Im Osten fehlt eine Bauzone“, sagte Verwaltungsmann Klessa dazu. „Die Satzung müsste erweitert werden.“
Unterdessen fragt sich einer der Eigentümer besagter drei Parzellen, warum man da nicht bauen können soll: „Gas, Wasser, Strom – alles ist in der Straße drin.“ Im übrigen sei er von der Stadt angesprochen worden, ob er da nicht bauen wolle. Es gebe in Wesel so viele unbebaute Eckgrunstrücke, zum Beispiel in Ginderich, die sich dafür anböten. Und: „Beim Kauf des Grundstücks habe ich gar nicht gewusst, dass sich die Gesetze geändert haben.“
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