Wesel WeselGas: Feld ist abgesteckt

Wesel · Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Thyssen Vermögensgesellschaft die Zuschlag für das Feld "WeselGas" erteilt. Erkundungsbohrungen oder andere konkrete Maßnahmen aber bleiben vorerst weiter tabu.

 Das Feld WeselGas tangiert Bereiche von Wesel, einen Zipfel in Brünen, Teile von Hünxe und fast das gesamte Gemeindegebiet von Schermbeck. Probebohrungen sind mit der Erlaubnis noch nicht möglich.

Das Feld WeselGas tangiert Bereiche von Wesel, einen Zipfel in Brünen, Teile von Hünxe und fast das gesamte Gemeindegebiet von Schermbeck. Probebohrungen sind mit der Erlaubnis noch nicht möglich.

Foto: Archiv

Die Claims im Feld "WeselGas" sind abgesteckt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Thyssen Vermögensverwaltung GmbH und der Patentverwertungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden (PVG) jetzt die Erlaubnis erteilt, dort zu gewerblichen Zwecken den Bodenschatz Kohlenwasserstoff, also Erdgas, aufzusuchen.

"Das bedeutet jedoch nicht, dass unmittelbar konkrete Maßnahmen, etwa Erkundungsbohrungen, erlaubt sind", schickt Dr. Christian Chmel-Menges, Sprecher des zuständigen Arnsberger Regierungspräsidenten hinterher. Schließlich sind der Behörde die wachsenden Besorgnisse in der Bevölkerung und in den politischen Gremien nur zu gut bekannt. Insbesondere die drohende Fracking-Methode zur Förderung von unkonventionellem Erdgas, das in Gesteinsformationen gebunden ist, ist extrem umstritten. Kommunen und Wasserversorger fürchten wegen des möglichen Einsatzes eines giftigen Chemie-Cocktails im Erdreich, wie er in den USA praktiziert wird, um die Grundwasserqualität.

Die Thyssen Vermögensverwaltung hatte ihren ursprünglichen Antrag auf die Aufsuchungserlaubnis zurückgezogen und im Folgeantrag Fracken (Aufbrechen) ausgeschlossen. Dennoch wurden die Bedenken in den Rathäusern in Wesel, Hamminkeln, Schermbeck und Hünxe nicht ausgeräumt.

Das Feld WeselGas erstreckt sich über große Teile Wesels, flächendeckend über Schermbeck und Hünxe sowie in einem kleinen Zipfel im Brüner Bruch. Es ist 320 Quadratkilometer groß.

"Da die formalen Voraussetzungen erfüllt waren, musste die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung erteilt werden", sagte gestern Chmel-Menges. Zuvor war ein konkurrierender Antrag der Firmen European Gas Ltd. und aix-o-therm EnergieService abgelehnt worden.

Die erteilte Aufsuchungserlaubnis diene nur dem Konkurrenzschutz, erläuterte die Bezirksregierung. Für tatsächliche Arbeiten in dem Feld, also die konkrete Suche nach etwaigen Erdgasvorkommen, bedürfe es nach dem Bundesberggesetz noch "bergrechtlicher Betriebsplanverfahren". In dem Verfahren würden sämtliche Behörden und Gemeinden beteiligt, die in ihren Aufgabenbereich berührt sind.

Im jetzt abgeschlossenen Verfahren WeselGas wurden der Kreis und die Kommunen beteiligt, "obwohl dies noch nicht zwingend vorgeschrieben war", so die Bezirksregierung. Dabei reagierten die Räte und Verwaltungen höchst kritisch. Die Bürgerinitiative gegen Erdgas-Bohrungen Niederrhein fordert eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen und eine vorgeschaltete Umweltverträglichkeitsprüfung.

(RP)
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