Xanten: Beerdigungen werden teurer
VON HEINZ KÜHNEN - zuletzt aktualisiert: 28.07.2010Xanten (RPO). Ab dem 1. August steigen die Gebühren für die Nutzung der Aussegnungshalle auf dem Xantener Friedhof. Der Grund: Investitionen, geändertes Bestattungsverhalten und gesetzliche Vorgaben.
Bestattungen auf dem Xantener Friedhof werden teurer. Am 1. August steigen die Gebühren für die Nutzung der Aussegnungshalle erheblich. Waren bisher 160 Euro zu zahlen, so schlagen nun 290 Euro für die Nutzung des Hauses bei Beerdigungen zu Buche. Der Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten (DBX ) begründet die Anhebung mit veränderten Bestattungsgewohnheiten und Investitionen in die aus den 70er Jahren stammende Halle.
Gut 140 000 Euro hat der DBX gerade in die Leichen- und Aussegnungshalle investiert. Die alte Nachspeicherheizung musste raus, sagt DBX-Chef Kurt Reintjes im Gespräch mit der Rheinischen Post. Vor allem deshalb, weil sie nie so einstellbar war, dass die Trauergesellschaft manchmal nicht enorm ins Schwitzen, bisweilen ins Frieren geriet.
Jetzt gibt es eine moderne Gasheizung, dazu wurden der gesamte Sanitärbereich für Mitarbeiter und Besucher gründlich renoviert. "Mit einem gehörigen Teil Eigenleistung", sagt Reintjes. Die Kosten seien nur im Griff gehalten worden, weil zum Beispiel Ausschachtungen für die neue Gasleitung und Fliesenlegen von dbx-Mitarbeitern übernommen werden konnten.
Nicht ohne Grund: Das Xantener Friedhofswesen muss an jedem Jahresende mit einer ausgeglichenen Bilanz aufwarten. Einnahmequelle sind die Gebühren. Und da schlägt halt jede Investition zu Buche.
Was zum Preissprung führt, ist ein geändertes Bestattungsverhalten. Die Aussegnungshalle wurde im vergangenen Jahr lediglich 92 Mal in Anspruch genommen. Auch bei der Leichenhalle sprechen die Zahlen für sich: Wurde sie in Xanten noch in den Jahren 2002 bis 2004 jeweils an mehr als 440 mal im Jahr genutzt, so sank die Zahl danach erheblich – auf nur noch 124 Tage. Der Grund unter anderem: Auch Bestatter halten längst eigene Kühlräume vor, verkaufen ihre Dienstleistungen damit aus einer Hand.
Kein Benutzerzwang
"Das mag für die Hinterbliebenen ein guter Weg sein", sagt Reintjes, "für unsere Finanzen ist das schlecht." Auf der einen Seite, so der Städte- und Gemeindebund, sei ein Benutzerzwang nicht möglich, auf der anderen Seite verpflichtet das Bestattungsgesetz NRW die Kommunen, solche Räume vorzuhalten –unter anderem für den Fall von Epidemien. "Das Kreisgesundheitsamt hat die Leichenhalle deshalb noch im Zuge der Vogelgrippe untersucht", sagt Reintjes.
Also gehen die Gebühren in die Höhe. Bei der Nutzung der Leichenhalle einschließlich Kühlraum bleibt es bei 80 Euro je Tag. Bei der alleinigen Nutzung der Feier- und Aussegnungshalle sind eben 130 Euro mehr als bisher zu zahlen.
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