Xanten Der programmierte Abstieg

Xanten · Im aktuellen Haushalt der Stadt Xanten fehlen 2,8 Millionen Euro – so jedenfalls die aktuelle Rechnung zum Haushaltsentwurf für 2012. Der Betrag kann noch mit einem Griff in die städtische Rücklage ausgeglichen werden.

Im aktuellen Haushalt der Stadt Xanten fehlen 2,8 Millionen Euro — so jedenfalls die aktuelle Rechnung zum Haushaltsentwurf für 2012. Der Betrag kann noch mit einem Griff in die städtische Rücklage ausgeglichen werden.

Die Gewerbesteuern sprudeln für Xantener Verhältnisse kräftig — und dennoch: "Uns fehlen 2,8 Millionen Euro im laufenden Betrieb. Da hilft kein Verzicht auf Investitionen, da müssten Ausgaben eins zu eins vermieden werden."

Bürgermeister Christian Strunk erläuterte im Gespräch mit der RP, warum er auch in diesem Jahr dem Rat kein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept (HSK) empfehlen wird, obwohl ein HSK für 2013 als unvermeidbar gilt. Die Stadt müsse den Ergebnisplan für das aktuelle Jahr entlasten, nicht den Investitionsplan für die kommenden Jahre.

Die ausschlaggebenden Gründe: Dank guter Steuerkraft steigt die Kreisumlage weiter; der Kreis Wesel muss dafür nicht an der Steuerschraube drehen. Gleichzeitig fallen die Schlüsselzuweisungen vorerst auf den Tiefstand von fünf Millionen Euro. In diesem Betrag ist eine sogenannte einmalige Abmilderungshilfe in Höhe von rund 835 000 Euro enthalten. Dieser einmalige Zuschuss ist ein Trostpflaster und soll versüßen, dass es in den Folgejahren noch weniger Geld vom Land gibt.

Haushaltssicherungskonzept: Eberhard Kanski vom Steuerzahlerbund empfiehlt der Stadt ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept. Bürgermeister Strunk hält dagegen, dass der Stillstand bei allen Investitionen und die Streichung der sogenannten freiwilligen Ausgaben den Ergebnisplan für das laufendes Jahr nicht spürbar entlasten. Um dies zu tun, müsste beispielsweise die Grundsteuer B in Höhen getrieben werden, die jedem Bürger "die Tränen in die Augen treiben".

Gleichzeitig wäre Xanten vor dem vorgeschriebenen HSK im Jahre 2013 nicht geschützt, denn die Landeszuweisungen sinken weiter ab. Xanten — so der Bürgermeister — hätte dann 2012 nichts investiert, um ab 2013 gar nichts mehr tun zu können, aber freiwillige Leistungen streichen zu müssen. Zu freiwilligen Leistungen, die beim gesetzlichen HSK gestrichen werden, gehört beispielsweise auch der Unterhalt der Bücherei.

Umverteilung: Wie andere Kommunen in NRW so hat sich auch Xanten der Klage gegen die Gemeindefinanzierung des Landes angeschlossen. Jurist Strunk spricht von einer in der Landesverfassung nicht vorgesehenen Umverteilung der Gelder auf die großen Städte. Die großen Städte hätten bei vergleichbarer Steuerkraftentwicklung in den vergangenen zehn Jahren bei den Landesmitteln einen Zuwachs um 48 Prozent erhalten. Dabei — so Strunk — werden bei der Mittelzuweisung bereits berücksichtigt, dass Großstädte auch Aufgaben für ihre Bürger und für das Umland zu erfüllen hätten. Auch sei bereits berücksichtigt, dass in Großstädten soziale Probleme geballter auftreten. Der Fachbegriff für diese zusätzliche finanzielle (Landes-)Hilfe heißt "Zentralitätsansatz".

Hartz-IV-Rechnung: Die aktuelle Förderpolitik des Landes sei eine Zuweisungsveränderung gegen die Kommunen im ländlichen Raum. Strunk im RP-Gespräch: "Wir haben unsere Hausaufgaben auch auf dem sozialen Sektor gemacht, jetzt werden wir unserer Chancen zur Entwicklung unserer Kommunen beraubt." Es sei nicht richtig, dass sich Mittelzuweisung an der Anzahl der Empfänger von Hartz IV in einer Stadt ausrichtet. Strunk: "Was jetzt passiert, das hilft den großen Städten nicht und macht die kleinen Städte kaputt."

(RP/rl)
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