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Xanten: Die Kontrolle der Kontrolleure

VON RICHARD LUCAS-THOMAS - zuletzt aktualisiert: 24.11.2009

Xanten (RPO). Der Kreis Wesel misstraut den beauftragten Fachfirmen, die mit der Funktionskontrolle und –prüfung vollbiologischer Kleinkläranlagen im Außenbereich beauftragt sind. Montag verschafften sich zwei Mitarbeiter Zugang zur Anlage einer Hofstelle in Xanten. Während der eine die Hausfrau an der Haustüre über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens informierte, nahm der andere ohne weitere Fragen schnurstracks Kurs auf den Garten und zog Wasserproben aus der Kläranlage. Beide zeigten ihre Dienstausweise nicht und zogen nach getaner Arbeit davon. Die vom selben Wartungsunternehmen betreute Anlage des Nachbarn wollten sie nicht sehen. Dafür – so erklärten sie dem Nachbarn – läge kein Auftrag vor.

Auf Nachfrage bestätigte gestern Gerhard Patzelt, Pressesprecher des Kreises Wesel, dass Mitarbeiter der Kreisverwaltung derzeit vollbiologische Kleinkläranlagen trotz abgeschlossener Wartungsverträge untersuchen. Dies sei seit 2002 mit der Änderung des Landeswassergesetzes (Paragraph 116) so vorgesehen. Es habe bundesweit Verdachtsmomente gegeben, dass sich unter den Vertragsfirmen so genannte Schwarze Schafe befinden. Die Zusatzkontrolle schaffe für die Bürger Sicherheit, dass sie von einem vertrauenswürdigen Unternehmen betreut werden. Warum die Kreiskontrolleure ihre Kontrollen selektiv vornehmen, konnte Patzel nicht beantworten. Allerdings erinnerte er an die Verpflichtung der Mitarbeiter, unaufgefordert ihre Dienstausweise zu zeigen. Kosten entstehen den Bürgern durch die Zusatzkontrollen nicht.

Betreiber von vollbiologischen Kleinkläranlagen sind vertraglich verpflichtet, ihre Anlage kostenpflichtig zweimal jährlich von einem beim Kreis anerkannten Unternehmen warten und kontrollieren zu lassen. Ohne einen Vertrag gibt es keine Genehmigung für die Anlage.

Quelle: RP

 
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