Xanten EU-Urteil: Jäger befürchten Verbote

Xanten · Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes könnte auch für Jäger am Niederrhein ein ernsthaftes Problem werden. Wer aus ethischen Gründen die Jagd ablehnt, darf den Grünröcken das Betreten von Grundstücken verweigern.

Das ist die Hasenjagd in Hüls
8 Bilder

Das ist die Hasenjagd in Hüls

8 Bilder

Jäger in Deutschland genießen alte Rechte. Sie dürfen zum Beispiel auf der Pirsch fremde Ländereien betreten, ohne dies dem Eigentümer vorher mitteilen zu müssen. Doch damit ist es bald vorbei. Die Klage eines deutschen Landbesitzers vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schafft dieses Privileg nun ab. Wer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, muss künftig keine Grünröcke mehr auf seinem eigenen Land dulden.

Kein Wunder, dass sich auch die Jägerschaft am Niederrhein Gedanken über die Folgen macht. "Das Urteil ist noch nicht in nationale Gesetzgebung umgesetzt worden", sagt Hermann Gottschalk, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel. Doch das ist nur eine Frage der Zeit. Und die ersten Anträge von Grundstücksbesitzern liegen der Unteren Jagdbehörde bereits vor, bestätigt Kreissprecher Frank Brendel.

Hans-Dieter Barenhorst ist Leiter des 75 Hektar umfassenden Hegerings Xanten mit derzeit etwa 250 Mitgliedern. Und er gibt zu bedenken, dass die Jagd eben nicht nur ein Hobby ist, sondern auch einen Zweck erfüllt. Rotwild, also Hirsche und Schwarzwild (Wildschweine) könnten nun einmal großen Schaden anrichten, wenn sie junge Bäume und Kulturen verbeißen oder in Mais- und Kartoffeläckern wühlen. Der Jagdpächter sei sogar verpflichtet, die Zahl der Tiere nicht überhandnehmen zu lassen, sagt Barenhorst. Unterlasse er das, müsse er dem Verpächter für die Schäden Ersatz zahlen.

Dabei verweist der Hegeringsleiter auf die Sinnhaftigkeit des deutschen Jagdgesetzes: "Wir schießen hier nicht wie in anderen Ländern einfach alles ab, sondern führen exakte Zählungen durch." In einigen Bereichen in Xanten gebe es derzeit zum Beispiel zu wenig Niederwild. "Dann unterlassen wir die Jagd auf Hase, Kaninchen und Fasan." Das gebiete schon das Reviersystem: "Wir zahlen Pacht, also ist auch in unserem Interesse, den Bestand auf Dauer zu erhalten.

Würden künftig bestimmte Flächen für Jäger gesperrt, würde der Jagdzins entfallen. Langfristig würden die Tiere den Schutz der jagdfreien Flächen schätzen lernen und sich dort stark vermehren — und dabei auch Schäden auf den benachbarten Flächen anrichten. Dann stelle sich die Frage, ob denn der Landbesitzer Schadensersatz bezahlt.

Barenhorst hofft allerdings, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zu einem Streit zwischen Jägern und Jagd-Gegnern führe. Er setzt auf vernünftige Gespräche, so wie es eben auch guter Brauch sei, Grundstückseigentümer vor Jagdzügen zu informieren — zum Beispiel wenn in der Nähe Pferde gehalten werden, die empfindlich auf Schüsse reagieren.

Derzeit allerdings sei erst der deutsche Gesetzgeber am Zuge. Und da, so heiße es beim Landesjagdverband, zeichne sich ab, dass es angesichts des hierzulande streng geregelten Jagdgesetzes so einfach nicht werde mit dem Betretverbot. Da soll es nicht nach Belieben und willkürlich zugehen. Im Gespräch sei eine Art jagdbezogene Gewissensprüfung des Antragstellers, die der Jagdbehörde bei ihrer Entscheidung helfen soll.

(RP/ac)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort