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Xanten: Gericht sucht Spendengelder mit Computerspezialisten

zuletzt aktualisiert: 19.10.2007

Xanten (RPO). Xanten/Rheinberg (BL) Wegen Veruntreuung von Geldern musste sich gestern ein 67-jähriger Rentner aus Xanten vor dem Rheinberger Amtsgericht verantworten. Ein Urteil gab es allerdings noch nicht. Zu viel blieb unklar, die Erklärungen des Rentners waren aber zu dürftig, um ihn freizusprechen.

Spendengelder verschwunden

Als Präsident des von ihm in der Schweiz gegründeten Vereins ICD soll der Xantener zwischen 2004 und 2005 insgesamt knapp 5.500 Euro veruntreut haben. Das Geld sei zum Teil auf sein eigenes, zum Teil aber auch auf das Vereinskonto geflossen. Dabei handelte es sich um Spendengelder, die Arbeit mit Patienten mit einer besonderen Art des Herzschrittmachers unterstützen sollte. Nach der Gründung des Vereins war aber nicht nur das Geld weg, auch der Präsident war plötzlich unerreichbar.

Weil der Mann auch auf viele Kontaktversuche nicht reagierte, meldeten die Geschädigten sich bei der Polizei in der Schweiz, von dort aus wurde das Verfahren nach Deutschland weitergeleitet. Er habe keinen einzigen Franken für sich persönlich verwendet, erklärte der Mann hier vor Gericht. Wo das Geld geblieben ist, konnte er aber nicht nachweisen.

Erst über viele Umwege, nachdem er vor dem Amtsgericht detailliert seine Krankengeschichte ausgebreitet hatte, fiel dem Rentner langsam wieder ein, zu welchen Zwecken er das Geld ausgegeben hatte. Waren es erst noch enorme Strom- und Telefonkosten für die Vereinsarbeit, war es später auch noch die Homepage der Selbsthilfegruppe, die nicht nur aufgebaut, sondern außerdem von einer Expertin betreut werden musste. Die habe er allerdings immer in Bar bezahlen müssen, weil die Frau in der Schweiz nicht durch Kontobewegungen auffallen wollte. Einige Zeit später sprach der Xantener dann von Bürobedarf und immensen Druck- und Portokosten, um die Mitteilungen an die achtzig Mitglieder zu verschicken. An den Fehlbetrag kam er damit aber noch lange nicht heran.

Keine Belege

Was den Richter auch wunderte: der Mann hatte für keine der Ausgaben Belege. Die seien in der Schweizer Wohnung geblieben, die nach seinem Auszug geräumt wurde, erklärte er dem Richter. Wenig plausibel fand der Richter die Erklärungen des Angeklagten und folgerte: „Was Sie da erzählen passt nicht zusammen!” Jetzt will das Gericht nicht nur die Computerexpertin ausfindig machen, sondern auch noch Geschäftsleute in der Schweiz, die möglicherweise als Zeugen in Frage kommen.

Quelle: RP

 
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