Xanten: Kirchlich heiraten ohne Standesamt
zuletzt aktualisiert: 09.01.2009Xanten (RPO). xanten/sonsbeck (klü) Seit Beginn des Jahres dürfen sich Paare auch dann kirchlich trauen lassen, wenn sie vorher nicht standesamtlich geheiratet haben. Das „Verbot zur religiösen Voraustrauung“, dass seit 1875 galt, ist damit Geschichte. Experten warnen jedoch vor zuviel Euphorie, denn in der Praxis blieben die rechtlichen Folgen einer Hochzeit weiterhin auf die standesamtliche Eheschließung bezogen.
Nur etwas für Witwen?
In hiesigen Pfarrgemeinden ist in der ersten Januarwoche dann auch noch kein Paar vorstellig geworden, das die Gesetzesneuerung in die Tat umsetzen will. „Bei uns hat es keine Anfrage dieser Art gegeben“, teilt Eva-Maria Kotes von der katholischen Propsteigemeinde St. Viktor in Xanten mit. Auch Sonsbecks Pfarrer Michael Terhoeven wusste noch von keinen Heiratswilligen zu berichten, die auf die standesamtliche Trauung verzichten wollen.
Interessant, so die einhellige Meinung von Fachleuten, sei die neue Regelung lediglich für verwitwete Frauen, die nun (kirchlich) heiraten können, ohne ihre Witwenrente einbüßen zu müssen. Die Kirche selbst ordnet die neue Möglichkeit dann auch eher als „Sonderfall“ ab. Die Deutsche Bischofskonferenz sprach sich sogar jüngst in einem Erlass dafür aus, dass Paare auch standesamtlich heiraten sollen. Dann seien die Rechtswirkungen besser gewährleistet, und die Ehepartner seien dann auch besser imstande, ihre Pflichten zu erfüllen, die mit der kirchlichen Trauung verbunden sind. Das Bistum Münster sah sich derweil gestern zu einer Stellungnahme nicht in der Lage.
Früher eine Ordnungswidrigkeit
Der Rat der evangelischen Kirche in Deutschland ließ sogar verlauten, es werde auch künftig keine evangelische Trauung im liturgischen Sinne geben ohne vorherige staatliche Eheschließung. Familienrechtler plädieren indes für eine standesamtliche Ehe, um die Vorteile hinsichtlich Unterhalt, Steuerfreibetrag oder Erbrecht in Anspruch nehmen zu können.
Übrigens: Wenn bisher ein Paar ohne Trauschein kirchlich getraut worden wäre, wäre das vor dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit gewesen und hätte eine Geldstrafe nach sich ziehen können.
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