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Xanten/Moers: Missbrauchsprozess gegen vier Messdiener begonnen

VON BIRGIT LAMAYER - zuletzt aktualisiert: 13.12.2010 - 15:01

Xanten/Moers (RPO). Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Moers hat am Montag der Prozess gegen vier jugendliche Messdiener wegen sexuellen Missbrauchs begonnen. Den Jugendlichen wird vorgeworfen, einen Gleichaltrigen während einer kirchlichen Jugendfreizeit in Schleswig-Holstein im Juli dieses Jahres misshandelt zu haben.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.  Foto: ddp, ddp
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt. Foto: ddp, ddp

Kindliche Gesichter, leises Gemurmel, bedrückte Stimmung: Die Angeklagten, die sich seit gestern vor dem Moerser Jugendschöffengericht verantworten müssen sind gerade einmal vierzehn Jahre alt, gehen zur Schule und werden von ihren Eltern zum Prozess begleitet. Zum Teil mit hochroten Köpfen warten die Jugendlichen mit ihren Eltern auf den Beginn der Verhandlung, Angeklagte sowie mutmaßlich Opfer.

Die Vorwürfe sind nicht alltäglich und kaum zu glauben. Die Xantener Messdiener sollen im Juli in einer Ferienfreizeit in Meldorf einen Mitreisenden unter anderem sexuell missbraucht haben. Auch einen weiteren Jungen sollen sie misshandelt haben. „Die Staatsanwaltschaft Kleve beschuldigt die vier Angeklagten, während einer Ferienfahrt im Sommer einen Mitreisenden attackiert zu haben.“, fasste die Direktorin des Amtsgerichts, Angela Glatz-Büscher, gestern zusammen. „Gemeinsam sollen sie den Gleichaltrigen sexuell genötigt, misshandelt und beleidigt haben. Auch der Vorwurf der räuberischen Erpressung steht im Raum.“, heißt es weiter. Drei der Jungen hatten im Ermittlungsverfahren bereits Teilgeständnisse abgelegt.

Montag haben sich nach Angaben des Gerichts alle vier zu den Vorwürfen geäußert. Zu Prozesbeginn wurden erst einmal die Angeklagten lange vernommen. Außerdem kamen mehrere Zeugen, darunter auch der Hauptgeschädigte, zu Wort. Was gesprochen wurde, drang allerdings nicht ohne Umwege an die Öffentlichkeit. Da die Angeklagten allesamt noch minderjährig sind, findet der Prozess unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt. Mit normaler Gerichtsbesetzung, Anwälten, Eltern, Zeugen und Vertretern der Jugendgerichtshilfe ist der Saal ohnehin voll genug. „Unter Gesichtspunkten des Persönlichkeitsrechts der Angeklagten“ müsse ohne Zuschauer -Eltern ausgenommen- verhandelt werden, erklärt Amtsgerichts-Direktorin Angela Glatz-Büscher.

Dennoch ist schon im Vorfeld einiges nach Außen gedrungen, die Umstände der den Jugendlichen vorgeworfenen Taten sind seit August bekannt. Die Xantener Messdiener hatten in einem Ferienpark in Meldorf in Schleswig-Holstein Urlaub gemacht. Hier sei es zu den Übergriffen gekommen. Was in den Gruppen in Holzhütten geschah, sollen die Betreuer nicht mitbekommen haben. Sogar an mehreren Tagen sollen hier Mitreisende misshandelt worden sein. Die Staatsanwaltschaft spricht von schwerem sexuellen Missbrauch, gleichzusetzen mit Vergewaltigung. Ein Junge hatte sich erst nach dem zweiwöchigen Urlaub seiner Mutter anvertraut. Die Frage: „Wie geht man mit den Tätern um, sollten sich die Vorwürfe bestätigen?“, ist schwierig zu beantworten. Vor dem Saal halten die Anwälte noch kurz vor Eintritt in den Gerichtssaal letzte Rücksprache, vor allem mit den Eltern. „Es muss klar gemacht werden, dass man so etwas nicht macht“, klingt es wiederholt eindringlich aus dem Gemurmel heraus. Das ist auch Ziel des Jugendgerichts, bei dem in erster Linie der Erziehungsgedanke zählt.

Dennoch sind mehrjährige Jugendstrafen in Fällen des sexuellen Missbrauchs auch bei Jugendlichen nicht ausgeschlossen, so das Gericht. Die Rechte des Hauptgeschädigten werden durch einen eigenen Anwalt vertreten. Die Angeklagten bekommen außerdem einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe an die Seite gestellt. Der muss dann über das Umfeld und den Entwicklungsstand der Jugendlichen berichten. Der Prozess wird am 22. Dezember fortgesetzt.

Quelle: RP

 
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