Xanten: Strenge Vorschriften für Wagen
zuletzt aktualisiert: 06.02.2012Xanten (RP). Das Lachen soll den Xantener Narren auch nach dem Blutwurstsonntagszug nicht vergehen. Deshalb überlässt das XBK-Team um Präsident Wolfgang Mehring, Vize Thomas Wartbichler und der XBK-Zugleitung mit Theo Oymann und Werner van Gemmeren auch nicht die geringste Kleinigkeit dem Zufall. In persönlich unterschriebenen Verpflichtungserklärungen haben sich Wagenbauer und Fußgruppen umfangreichen Bestimmungen unterworfen, die strikt einzuhalten sind. Für alle Wagen ist eine TÜV-Abnahme erforderlich. Dazu gehören auch eine Bremsprobe mit Traktor und die Begutachtung des Anhängers, bei dem die Zugeinrichtung, Bremsanlage, Reifen, Fahrgestell, An- und Aufbauten, Brüstungshöhen, rutschfester Boden, Aufgang (hinten), seitlicher Schutz, die Bodenfreiheit (mindestens 25 Zentimeter) und ein richtiges Kennzeichen unter die Lupe genommen werden.
Während des Umzugs sind Sicherheitsabstände einzuhalten. Die Wagen sind an beiden Seiten durch "Wagenengel" abzusichern – bis 10 Meter Länge je drei, bei längeren Wagen je vier an jeder Seite – und durch die zugeteilte Wagennummer gut sichtbar zu kennzeichnen. Außer Kamellen (nicht gezielt auf Menschen) ist das Werfen von harten Gegenständen wie Flaschen, Fläschchen, Büchsen verboten. Untersagt ist auch das Werfen von Konfetti, Papierschnipseln, Stroh und Verpackungsmaterial. Generell gilt, dass den Anordnungen der Polizei, des Ordnungsamtes, des Malteser-Hilfsdienstes, des Zugführers sowie der Ordnungskräfte des XBK unbedingt Folge zu leisten ist.
Jetzt weiterlesen und die Rheinische Post testen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum




