Xanten: Vorsichtig knallen lassen
VON ELLEN SCHLÜTTER - zuletzt aktualisiert: 30.12.2008Xanten (RPO). Kurz vor dem Jahresende gehen unzählige Raketen und Feuerwerkskörper über die Verkaufstheken. Doch die nächtliche Knallerei führt immer wieder zu Unfällen, die durch einige Verhaltensregeln verhindert werden könnten.
Xanten/Sonsbeck Es ist alljährlich ein schönes Bild, wenn in der Silvesternacht um 24 Uhr zur Begrüßung des neuen Jahres die farbenfrohen Raketen im Himmel aufleuchten und auf der Straße bunte Leuchtfeuer und geräuschvolle Knaller losgehen. Doch in aller Feierstimmung ist Vorsicht geboten, denn durch falschen Umgang mit Raketen und Knallern kann es zu Verletzungen und Schäden kommen. Die Verbraucherzentrale NRW und die Feuerwehren warnen vor den Folgen von unsachgemäßem Gebrauch. Schon beim Kauf der Feuerwerkskörper sollte auf ein Prüfsiegel geachtet werden. „Es gibt bestimmte Auflagen, was den Verkauf von Knallern und Raketen angeht“, erläuterte ein Sprecher der Discountkette Lidl.
Versicherungen
Wohngebäudeversicherung Falls ein Gebäude durch einen Feuerwerkskörper beschädigt wurde
Private Haftpflicht Wer als Partygast mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist im Schadensfalle abgesichert, wer sich selbst verletzt ist über die private Unfallversicherung abgesichert
Kraftfahrzeugversicherung Beschädigt eine Rakete ein Auto, springt die Teilkasko ein, bei mutwilligen Beschädigungen greift die Vollkasko.
Ware mit Prüfsiegeln
Dass nur Ware mit entsprechenden Prüfsiegeln verkauft würde, sei selbstverständlich. „Außerdem achten wir auf die Altersbeschränkungen, die für bestimmte Feuerwerkskörper gelten und führen vor dem Verkauf entsprechende Mitarbeiterschulungen durch.“ Sollte beim fröhlichen Mitternachtsknallen doch etwas schief gehen, ist der richtige Versicherungsschutz gefragt, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt jedoch von der eigenen Umsicht und vom vorhandenen Versicherungsschutz ab.“
Doch auch wer gut versichert ist, muss achtsam sein: Bei fahrlässigem Handeln treten die Versicherungen nicht ein. „Einen Rundum-Schutz für alle Fälle gibt es nicht“, betont die Verbraucherzentrale.
Kinder beaufsichtigen
Vielerorts ist die Silvesternacht mit zahlreichen Einsätzen der Feuerwehr verbunden. In Sonsbeck ist dies nicht der Fall, wie Markus Janßen, Leiter der dortigen Feuerwehr, weiß. „Glücklicherweise waren die Silvesternächte bisher ruhig, es gab kaum Einsätze.“ Damit dies auch in Zukunft so bleibt, hat der Gemeindebrandinspektor einige Tipps für den Umgang mit Raketen, Knallern und Co. Kinder und Jugendliche sollten nicht mit den Feuerwerkskörpern hantieren dürfen und beim Gebrauch von altersgemäßen Artikeln nicht unbeaufsichtigt sein. „Wenn ein Knaller nicht explodiert ist, dann darf man ihn auf keinen Fall noch einmal anzünden. Die Verletzungsgefahr ist viel zu groß. Stattdessen sollten sie entsorgt werden“, empfiehlt Janßen. Raketen sollten in standsichere Gefäße gestellt werden. „Falls das eine Flasche ist, sollte sie in einem Kasten stehen oder im Boden befestigt sein, damit sie nicht umkippen kann.“ Nach dem Anzünden sollte schnell Abstand hergestellt werden. Janßen: „Wenn die Hinweise auf den Packungen beachtet werden und erst danach kräftig angestoßen wird, können wir ohne Bauchschmerzen viel Spaß beim Feiern und Knallen wünschen.“
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum




