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Xanten: Zwischen 13 und 59 Euro für maximal zehn Jahre

zuletzt aktualisiert: 26.10.2007
Rheinberg/Xanten/Alpen/Sonsbeck (up) Am 1.  November geht es los. Wer dann einen neuen Reisepass braucht, muss neben den seit 2005 geltenden Regeln für das Passbild nun auch die Richtlinien zum Fingerabdruck beachten. Mit beiden Neuerungen werden biometrische Daten erfasst, die auf einem Chip in dem Pass gespeichert werden. Die Mitgliedstaaten der EU haben nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 die Einführung des elektronischen Reisepasses beschlossen. Auf einem Chip werden personenbezogene Daten gespeichert, aber seit Neuestem auch biometrische Daten in Form des Passbildes (seit 2005) und der Fingerabdrücke (vom 1. November 2007) an. Der Chip befindet sich im Umschlag des Passes und ist nicht erkennbar. Ein kleines Symbol unter dem Wort „Reisepass" zeigt an, dass es sich um einen ePass handelt. Der neue Pass ist zehn Jahre gültig. Er kostet 59 Euro. Der sechs Jahre gültige Pass für unter 24-Jährige kostet 37,50 Euro, ab dem 24. Lebensjahr 59 Euro. Dieser Pass ist dann allerdings zehn Jahre gültig. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteiles entfallen. Das heißt: Jedes Kind braucht grundsätzlich in Zukunft ein eigenes Reisedokument, sobald es ins Ausland fährt (bis maximal zwölf Jahre, die Kosten liegen bei 13 Euro). Die Gültigkeitsdauer beim Kinderreisepass wird auf grundsätzlich sechs Jahre geändert. Alle bereits ausgegebenen Reisepässe bleiben gültig. Sie brauchen nicht umgetauscht zu werden. Es werden weiterhin auch vorläufige Dokumente ausgestellt. Sie haben keinen Chip. Die Vorgaben für die Passfotos gelten unverändert (Frontalaufnahme, zentrierte Position des Kopfes auf dem Bild). Der ePass mit Fingerabdrücken wird ab dem zwölften Lebensjahr ausgestellt. Kann aus medizinischen Gründen kein Abdruck genommen werden, dauert die Einschränkung aber nur bis zu drei Monate, muss der Pass zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. Für dauerhafte Einschränkungen (z. B. Amputationen) gelten Sonderregelungen. Der Chip im Pass wird gegen Löschen oder Ändern der Daten versiegelt. Weitere Informationen können dort nicht gespeichert werden. Nur Polizeibehörden, Zoll-, Melde- und Passbehörden dürfen die Fingerabdrücke im Pass auslesen. Die Passbehörden haben Lesegeräte. Dort können Passinhaber die auf ihrem Chip gespeicherten Daten einsehen. Ordens- und Künstlernamen können nicht mehr im Reisepass und auch nicht im Bundespersonalausweis eingetragen werden.

Quelle: RP

 
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