Erkelenz Anklage: illegaler Waffenbesitz

Erkelenz · Sieben Männer, die (Kriegs-)waffen besessen oder gehandelt haben sollen, klagt die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach an – darunter Manfred Hämmerle, einen Politiker der Partei "Die Linke" aus Hückelhoven.

Sieben Männer, die (Kriegs-)waffen besessen oder gehandelt haben sollen, klagt die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach an — darunter Manfred Hämmerle, einen Politiker der Partei "Die Linke" aus Hückelhoven.

Manfred Hämmerle, Hückelhovener Ratsherr und Sprecher der Partei "Die Linke", war im Zusammenhang mit dem weiterhin ungeklärten Mord an dem Erkelenzer Augenarzt Udo S. Anfang Januar 2010 ins Visier der Ermittler geraten. Diese bestätigten im vergangenen Jahr den Verdacht, dass er, der nicht unter Mordverdacht steht, illegal (Kriegs-)waffen besessen, beschafft und weitergegeben hat.

Mit Hämmerle sollen sich demnächst sechs weitere "Waffenfreunde", die mit ihm in engem Kontakt standen und zusammengearbeitet haben, vor Gericht verantworten. Ihnen allen werden diverse Verstöße gegen das Waffengesetz, im Fall Hämmerles auch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen das Sprenggesetz, zur Last gelegt.

Verfahren gegen sieben Männer

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat beantragt, das Verfahren gegen die sieben Männer — von denen einige im Kreis Heinsberg leben — zu eröffnen, teilte gestern auf Nachfrage der Rheinischen Post Joachim Banke, Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach, mit. Das Schöffengericht Mönchengladbach müsse nun über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden und das Verfahren terminieren.

Banke bestätigte auf Nachfrage, dass Hämmerle im Auftrag seines getöteten Freunds Udo S. Maschinenpistolen, darunter auch eine Kalaschnikow, bei einem der weiteren Beschuldigten gekauft habe. Von solchen Waffen war auch im August 2010 in einem Einspielfilm der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" zum Erkelenzer Mord die Rede gewesen.

Dort war auch Hämmerles Bild gezeigt worden und ebenso die nie gefundene Mordwaffe, eine Maschinenpistole vom Typ STEN MK II. Sie habe Hämmerle ebenfalls bei einem der Mitbeschuldigten für Udo S. gekauft, sagte Banke. Mehrere Angeklagte, durch deren Hände die Waffe vorher schon gewandert sei, hätten bestätigt, dass sie voll funktionstüchtig gewesen sei.

Auch die Maschinenpistole, die unter der Leiche gefunden worden war und zunächst nicht zugeordnet werden konnte, hatte Udo S. über Hämmerle bekommen, der die Pistole im Auftrag eines der Mitbeschuldigten eigentlich entsorgen sollte, sagte Banke. Die Behauptung Hämmerles, die Waffe sei nicht mehr funktionstüchtig gewesen, habe sich als nicht richtig erwiesen. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass mit der Waffe am Ort des Leichenfundes geschossen worden sein muss.

Die Anklageschrift liste eine ganze Reihe von Verstößen rund um illegalen Waffenbesitz bei allen Beteiligten auf, sagte Banke. Zwischen den Beschuldigten habe ein reger Austausch geherrscht.

(RP)
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