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Erkelenz: Betreuerin kaufte Pumps für blinde Seniorin

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 18.02.2012

Erkelenz (RP). Im Prozess um gewerbsmäßige Untreue und Betrug vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts bestreitet die angeklagte Berufsbetreuerin (55) nach wie vor, sich an ihren bettlägerigen und oft gebrechlichen Senioren bereichert zu haben. Auch der als Gehilfe mitangeklagte Bezirksrevisor sieht sich nur als Buchhalter für die 55-jährige Freundin.

Dabei war die Mönchengladbacherin, die als Berufsbetreuerin in den Bezirken der Amtsgerichte Mönchengladbach, Rheydt und Erkelenz für die Vermögensverwaltung der betreuten Personen zuständig war, zuerst mit nutzlosen Käufen aufgefallen. Ein Rechtspfleger hatte beobachtet, dass die Berufsbetreuerin Waren für den täglichen Gebrauch und Luxusgegenstände kaufte, die für ihre oft pflegebedürftigen Schützlinge nicht geeignet schienen. Der Mann verständigte die zuständige Betreuungsrichterin am Erkelenzer Amtsgericht. Die Betreuerin musste gehen.

Insgesamt 325 Mal soll die Angeklagte Senioren betrogen haben. Deshalb muss sich nunmehr die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts mit den Einzelfällen befassen. Dabei tauchen immer wieder zweifelhafte Belege auf. Auf einigen Belegen wurden Zeilen geschwärzt. Die Angeklagte will es nicht gewesen sein. Andere Belege für teure Kosmetikprodukte sind mit Unterschriften versehen, die nicht von der Verkäuferin stammen. Wer nun tatsächlich unterschrieben hat, kann die 55-Jährige nicht erklären.

Für eine Seniorin hat sie in einem Düsseldorfer Beauty-Institut Pflegeprodukte für 2188 Euro gekauft. Allerdings sei sie nicht immer nach Düsseldorf gefahren. Die Verkäuferin sei eine Bekannte gewesen und habe die Artikel nach Mönchengladbach gebracht. Sie habe immer bar gezahlt, so die Angeklagte. Auch für andere Seniorinnen habe sie Kosmetik-Produkte für ein paar Tausend Euro gekauft. Dafür soll es hohe Rabatte gegeben haben. Aber auf den Belegen tauchen weder die Rabatte noch die Namen der einzelnen Kosmetik-Artikel auf. Erklären kann die Angeklagte diese Merkwürdigkeiten nicht.

Für eine blinde alte Dame hatte die Betreuerin unter anderem Schmuck und Damenpumps erworben. Aber wie in ähnlichen Fällen wurden die gekauften Gegenstände im Zimmer eines Mönchengladbacher Altenheimes nicht gefunden.

Quelle: RP


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